Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Kann der Assemüll nach Konrad

Infografik in der Asse Einblicke 08-2010

Infografik der Asse Einblicke 8 Kann der Assemüll nach KonradKann der Assemüll nach Konrad (Asse Einblicke 8)

Die Frage, ob der Atommüll aus der Asse in das Endlager Konrad kommt, kann abschließend erst nach dem Herausholen und der Analyse der Abfälle beantwortet werden.

Nach dem Planfeststellungsbeschluss vom 22. Mai 2002 ist der Schacht Konrad für Abfälle mit einem begrenzten Volumen zugelassen. Die Sicherheit ist für Hunderttausende von Jahren gegeben. Sollten zusätzliche Abfallmengen eingelagert werden, deren Aktivitäten oder stoffliche Zusammensetzung den genehmigten Rahmen überschreiten, muss erst eine weitere Genehmigung erteilt werden. Konrad ist derzeit das einzige genehmigte Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Deutschland. Daher kommt es als mögliches Endlager in Betracht.

Die Grafik zeigt, für welche Abfälle und in welchem Umfang das Endlager Konrad zugelassen ist und wie der Atommüll beschaffen bzw. konditioniert sein muss. Außerdem werden die radioaktiven Abfälle der Asse aufgrund des derzeitigen Kenntnisstandes näher betrachtet und es wird skizziert, wie eine Rückholung des Mülls aus dem Bergwerk ablaufen würde.

Stand: 20.03.2010

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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