-
Themen
Unternavigationspunkte
Themen
Was passiert in der Asse?
-
Aktuelles
Unternavigationspunkte
-
Mediathek
Unternavigationspunkte
Mediathek
- Publikationen
- Video
- Interaktive Animation
- Infografiken
- Bildergalerie
- Dokumente und Unterlagen
- Links
Wer entscheidet was
Infografik in der Asse Einblicke 07-2010
Für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II nach Atomrecht ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, an dessen Ende ein Planfeststellungsbeschluss steht. Erst dann kann die gewählte Stilllegungsoption umgesetzt werden.
Das Schaubild zeigt, welche Institutionen während des Planfeststellungsverfahrens welche Rolle spielen und wie die Öffentlichkeit beteiligt wird. Der Vergleich mit dem Endlager Morsleben macht deutlich, dass bisweilen bereits zwischen Antrag auf Planfeststellung bis zur Auslegung der Unterlagen viel Zeit vergehen kann, im Fall von Morsleben elf Jahre.
Das Schaubild zeigt, welche Maßnahmen vom ehemaligen Betreiber, dem Helmholtz-Zentrum, getroffen wurden und wie die Öffentlichkeit nach der Übernahme durch das BfS bereits im Rahmen des Optionenvergleichs eingebunden wurde.
Das Planfeststellungsverfahren kann abgekürzt werden, wenn durch Geschehnisse im Bergwerk selbst – etwa durch einen großen Anstieg des eindringenden Wassers – die Sicherheit für Mensch und Umwelt nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesem Fall können Maßnahmen auch im Anordnungsverfahren durchgeführt werden.
Stand: 16.01.2010