Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Wer entscheidet was

Infografik in der Asse Einblicke 07-2010

Infografik der Asse Einblicke 7 Wer entscheidet wasWer entscheidet was (Asse Einblicke 7)

Für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II nach Atomrecht ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, an dessen Ende ein Planfeststellungsbeschluss steht. Erst dann kann die gewählte Stilllegungsoption umgesetzt werden.

Das Schaubild zeigt, welche Institutionen während des Planfeststellungsverfahrens welche Rolle spielen und wie die Öffentlichkeit beteiligt wird. Der Vergleich mit dem Endlager Morsleben macht deutlich, dass bisweilen bereits zwischen Antrag auf Planfeststellung bis zur Auslegung der Unterlagen viel Zeit vergehen kann, im Fall von Morsleben elf Jahre.

Das Schaubild zeigt, welche Maßnahmen vom ehemaligen Betreiber, dem Helmholtz-Zentrum, getroffen wurden und wie die Öffentlichkeit nach der Übernahme durch das BfS bereits im Rahmen des Optionenvergleichs eingebunden wurde.

Das Planfeststellungsverfahren kann abgekürzt werden, wenn durch Geschehnisse im Bergwerk selbst – etwa durch einen großen Anstieg des eindringenden Wassers – die Sicherheit für Mensch und Umwelt nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesem Fall können Maßnahmen auch im Anordnungsverfahren durchgeführt werden.

Weitere Informationen zum Thema

Ausgabe der Asse Einblicke lesen

Stand: 16.01.2010

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz