Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Veranstaltungen und Termine

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Termin Informationsveranstaltung zum Optionenvergleich zur Schließung der Schachtanlage Asse II am 18.01.2010

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat am Montag, 18.01.2010, das Ergebnis des Optionenvergleichs der Öffentlichkeit vorgestellt. Mehr als 500 Besucherinnen und Besucher nutzten die Gelegenheit, sich in der Lindenhalle Wolfenbüttel zu informieren und Fragen zu stellen.

Termin Asse-Ausstellung fand regen Zuspruch

Mehr als 700 Besucher haben sich die Ausstellung im Wolfenbütteler Rathaus zur Stilllegung der Schachtanlage Asse 2 angesehen. In den beiden letzten Novemberwochen hatte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Ausstellung genutzt, um Fragen rund um die Asse zu beantworten.

Termin BfS erläutert Bewertungsverfahren für den Optionenvergleich

Am 5. November stellte das Bundesamt für Strahlenschutz vor rund 120 Gästen in Wolfenbüttel die methodischen Grundlagen für das Bewertungsverfahren für die drei Stilllegungsoptionen des Endlagers Asse II der Öffentlichkeit vor.

Termin Alle Optionen sind machbar

Am 2. Oktober stellte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in einer öffentlichen Informationsveranstaltung in Schöppenstedt die Machbarkeits- und Auswirkungsstudien zur Stilllegung des Endlagers Asse II vor. In seiner Eingangsrede stellte BfS-Präsident Wolfram König klar, die Gutachten hätten ergeben, alle Optionen seien technisch und hinsichtlich des Strahlenschutzes machbar.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz