Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Zur Meldung "Brennelementekugeln aus Forschungszentrum Jülich vermisst" des "Spiegel" nimmt das BfS wie folgt Stellung:

Dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wurde die Verantwortung für das Endlager Asse 2009 übertragen. Aus den Unterlagen des alten Asse-Betreibers Helmholtzzentrum München (HMGU) geht nicht hervor, dass die jetzt vermissten 2.285 radioaktiven Brennelementekugeln aus dem stillgelegten Versuchsreaktor Jülich in dem Bergwerk Asse lagern. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Betreiber der Jülicher Anlage und die Landesaufsicht nicht Auskunft geben können, wo die abgebrannte Kernbrennstoffe verblieben sind (Stand 3. April 2011; am 4. April 2011 hat das Forschungszentrum Jülich mitgeteilt, dass die Brennelementekugeln auf dem Gelände der Jülicher Anlage verblieben sind).

Statt über den möglichen Verbleib der Brennelementekugeln in der Asse öffentlich zu spekulieren, hätte der Weg einer Klärung zusammen mit dem BfS jederzeit offen gestanden. Bis heute sind dem BfS von der Landesregierung jedoch keine derartigen Informationen zugegangen. Das Land NRW ist nicht nur Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde über die Jülicher Anlage, sondern es ist als Miteigentümer des Forschungszentrums umfassend in der Verantwortung für die Aufbewahrung und den Verbleib der dort eingesetzen Kernbrennstoffe eingebunden.

Die sichere Schließung der Asse und die damit einhergehende Belastung für die Bevölkerung vor Ort ist schon groß genug. Das BfS wird weiterhin darauf achten, dass nicht durch unbelegte Verweise auf die Asse versucht wird, anders gelagerte Probleme zu lösen.

Hinweis:

Die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung als vermisst gemeldeten 2.285 Brennelementekugeln aus dem früheren Forschungsreaktor in Jülich befinden sich nicht in der Asse. Zwar sind 1976 in die Schachtanlage zwei Fässer mit Brennelementekugeln aus dem Forschungszentrum Jülich eingelagert worden. Dabei handelt es sich jedoch um mittelradioaktive Abfälle (MAW) und nicht um hochradioaktive Abfälle (HAW). Diese Fässer liegen in der 511 Meter tiefen sogenannten MAW-Kammer. Diese Lieferungen sind der Atomaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt und auf der Homepage des BfS veröffentlicht. Bei den Fässern kann es sich nicht um die jetzt als vermisst genannten 2.285 Brennelementekugeln handeln. Das belegen das relativ geringe Gesamtgewicht und die Aktivität der aus Jülich eingelagerten Abfälle sowie die Tatsache, dass die Anlieferung und der Ort der Einlagerung dokumentiert sind.

Ergänzung:

Am 5. April 2011 hat das Bundesumweltministerium (BMU) die zuständige Atomaufsichtsbehörde, das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW), zu einem bundesaufsichtlichen Gespräch geladen. Dabei sollte der Verbleib der 2.285 Brennelementkugeln geklärt werden. Zentrales Ergebnis des Gespräches ist, dass diese 2.285 beim Betrieb oder bei nachfolgenden Versuchen zerbrochenen Kugeln nach Darstellung der Landesatomaufsicht einzementiert im Zwischenlager des Forschungszentrums lagern. Damit bestätigt das Land die Angaben des BfS, dass die 2.285 Brennelementekugeln nicht in die Asse eingelagert worden sind.

Wie das BMU mitteilt, wird die Darstellung der nordrhein-westfälischen Atomaufsicht zum Verbleib der Brennelementekugeln auch durch die Prüfungen von Euratom (Europäische Atomgemeinschaft) belegt.

Stand: 06.04.2011

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz