Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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ESK-Stellungnahme in den BfS-Planungen berücksichtigt

Zu den Artikeln "Massive Zweifel an der Asse-Räumung" und "Die Zeitpläne für die Asse sind total überoptimistisch" aus der Braunschweiger Zeitung vom 7. Mai 2010 nimmt das BfS wie folgt Stellung:

Die Stellungnahme der Entsorgungskommission (ESK) zu der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse enthält für das Bundesamt für Strahlenschutz nichts Neues. Die darin aufgeführten Punkte sind bekannt und bereits in die Planungen des BfS eingeflossen. Die offenen Fragen zum Inhalt und Zustand der Abfälle wurden vom BfS längst selbst benannt. Sie sind Gegenstand der jetzt in Angriff genommenen Phase der sogenannten Faktenerhebung, also dem Anbohren und Öffnen von zwei Abfallkammern. Dass dabei die Grundsätze des Strahlenschutzes für die Beschäftigten und der Bevölkerung oberste Priorität haben, versteht sich für das originär hierfür zuständige Bundesamt von selbst.

Nun hat Herr Michael Sailer am Rande der Jahrestagung des Deutschen Atomforums e.V. eine Stellungnahme zur Rückholung der Asse-Abfälle abgegeben. Was den Vorsitzenden der ESK dazu verleitet, Bewertungen vorzunehmen, die nicht Gegenstand und Beschlusslage des Beratungsgremiums des Bundesumweltministeriums waren, ist dem BfS nicht bekannt. Er stellt laut Braunschweiger Zeitung Folgendes fest: Seit dem Betreiberwechsel bei der Asse vor 15 Monaten sei "nichts weiter erreicht worden als ein Genehmigungsverfahren einzuleiten". Seine Bewertung des aktuellen Zustands und der seit dem Betreiberwechsel der Asse durchgeführten Aktivitäten zur Verbesserung der Sicherheit wäre vielleicht nach einem Besuch der Anlage zutreffender ausgefallen. Bei seinem letztem Besuch der Asse vor einem Jahr hatte er – fünf Monate nach Übernahme der Asse durch das BfS – ins Gästebuch der Infostelle geschrieben: "Es war gut zu sehen, dass jetzt eine ganze Reihe von Dingen wesentlich besser aussehen als letztes Jahr."

Stand: 07.05.2010

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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