Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Zusammenfassende Stellungnahme des BfS zum Bericht des Helmholtz Zentrum München, PG Jülich "AG Asse Inventar – Abschlussbericht"

Am 10. September 2010 hat das Bundesamt für Strahlenschutz den Bericht der Arbeitsgruppe Asse-Inventar des Hemholtz Zentrum München erhalten. Das BfS hatte die HMGU-Projektgruppe bei der Berichtserstellung unterstützt. Ziel des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten HMGU-Berichtes war es, zu recherchieren, ob sich nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik neue Erkenntnisse über das in den Jahren 1967 bis 1978 eingelagerte Inventar ergeben. Ebenfalls sollte den verschiedenen Hinweisen aus der Presse sowie den Befragungsergebnissen des 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses nachgegangen werden. Die Datenerhebung erfolgte insbesondere über die Befragung früherer Abfallerzeuger und –anlieferer an die Asse sowie die Neuauswertung alter Unterlagen. Für das BfS ist dieser Bericht insbesondere vor dem Hintergrund der Planungen zur sicheren Stilllegung der Asse von Bedeutung. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann allein die Rückholung der radioaktiven Abfälle die Langzeitsicherheit gewährleisten. Entsprechend sind die Informationen von Relevanz, die Hinweise auf das Inventar und den Zustand konkreter zu bergender Abfallgebinde geben.

Der HMGU-Bericht bringt zwar keine grundsätzlich neuen Erkenntnisse über den generellen Zustand der Abfälle oder das Radionuklidinventar der Schachtanlage Asse II und bestätigt im Wesentlichen die bisherigen dem BfS vorliegenden Annahmen und Abschätzungen zum Abfallinventar. Er trägt jedoch dazu bei, die angemessenen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, die für den Schutz der Beschäftigten und der Bevölkerung bei der Rückholung notwendig sind.

Im Einzelnen ist anzumerken:

Annahmebedingungen

Die Entwicklung und zeitliche Fortschreibung der Annahmebedingungen für die Asse sind im HMGU- Bericht missverständlich dargestellt. So gab es für die Einlagerungsphasen 1 bis 4 (1967-1971) noch keine Annahmedingungen im heutigen Sinne, sondern Festlegungen innerhalb der Einlagerungsgenehmigungen, die auch den Ablieferern mitgeteilt wurden. Die eigentlichen Annahmedingungen existierten erst ab 1971, wobei es jeweils für schwach- und für mittelradioaktive Abfälle gesonderte Bedingungen gab, die weiterentwickelt wurden.

Stellungnahme des Forschungszentrums Jülich

Zur Stellungnahme des Forschungszentrums Jülich ist anzumerken, dass bezüglich des Radionuklidinventars der Grafit- und Absorberkugeln außer dem Tritiuminventar auch das Inventar von Kohlenstoff-14 und ggf. weiterer Nuklide zu überprüfen und zu revidieren ist. Das Kohlenstoff-14-Inventar in eingelagerten Grafit- und Absorberkugeln ist nach den vorliegenden Informationen zu ergänzen, was einer Erhöhung des Beta- und Gamma-Aktivitätsinventars von ca. 0,02 % entspricht. Im Resümee des HMGU-Berichtes wird jedoch nur auf das Tritiuminventar eingegangen. Im Vergleich zum Tritium hat die Erhöhung des Kohlenstoff-14-Inventars im Hinblick auf Strahlenschutz und Langzeitsicherheit eine wesentlich größere Bedeutung.

Das Kapitel 6 zum Radionuklidinventar enthält Aktivitätsberechnungen zu einzelnen Gebinden, in denen aufgezeigt wird, dass mit Abweichungen vom deklarierten Inhalt der Gebinde zu rechnen ist. Dies bestätigt auch die Untersuchung aus Braunschweig stammender, für die Asse konditionierter (aber nicht mehr eingelagerter) Gebinde, die in Geesthacht zwischengelagert werden.

Aktivitätsberechnungen

Die Aktivitätsberechnungen mittels MICROSHIELD an drei Behältern stellt grundsätzlich eine Methode zur Plausibilitätsprüfung der Angaben zur Dosisleistung und zum Aktivitätsinventar dar. Mit der Berechnungsmethode könnte auch künftig geprüft werden, ob zu weiteren als den im Zuge der HMGU-Berichtserstellung geprüften Behältern plausible Angaben vorliegen. Allerdings wurden in den Begleitlisten in vielen Fällen nur über Chargen von mehreren Fässern gemittelte Angaben getroffen, daher können auch nachträgliche Berechnungen keine Auskunft über das Inventar konkreter Einzelgebinde liefern. Diese Information wäre jedoch zur Stilllegungsplanung für die Asse hilfreich. Bei sorgfältiger Prüfung aller Begleitlisten können jedoch weitere Erkenntnisse erlangt werden. Diese Prüfung erfolgt im Rahmen der vom BfS in Auftrag gegebenen Inventarüberprüfung durch den TÜV Süd.

Abfallklassifizierung

Zur früheren Klassifizierung in schwach-, mittel- und hochradioaktive Abfälle (siehe Abb. 1, HMGU- Bericht) wird die Aktivitätskonzentration herangezogen. Im Widerspruch hierzu, aber fachlich zutreffend, wird zugleich aufgeführt, dass die frühere Einteilung der Abfälle nach "Stärke der Strahlung" vorgenommen wurde – hierbei ist die Ortsdosisleistung zu verstehen, die in der Schachtanlage Asse II das wesentliche Einteilungskriterium für schwach- und mittelradioaktive Abfälle war. Tatsächlich waren, wie im Bericht auch aufgeführt, vor allem die "Werte auf der Außenseite der Gebinde relevant". Dies war für den Umgang mit den Abfällen maßgeblich, d.h. die Einteilung in schwach- und mittelradioaktive Abfälle erfolgte unter Handhabungsgesichtspunkten.

Im nationalen und internationalen Bereich gab es zur damaligen Zeit keine allgemein gültigen Klassifizierungen für radioaktive Abfälle. Erst Anfang der 1980er Jahre wurde von der Internationalen Atomenergie-Organisation ein Vorschlag zur qualitativen Klassifizierung radioaktiver Abfälle erarbeitet. Die im HMGU-Bericht von R. Odoj zitierte Abbildung zur Abfallklassifizierung stellt lediglich eine grobe Orientierung zum Bezug zwischen Aktivitätsinventar und Klassifizierung dar.

Abfälle, für deren Umgang eine besondere Abschirmung erforderlich war, wurden als mittelradioaktive Abfälle auf der 511-m-Sohle eingelagert. Für die übrigen als schwach radioaktiv klassifizierten Abfälle war bei der Handhabung untertage keine besondere Abschirmung notwendig. Diese Abfälle einschließlich der Fässer in "Verlorenen Betonabschirmungen (VBA)", die vom Ursprung her mittelradioaktive Abfälle enthielten, werden aufgrund der Abschirmung als schwachradioaktive Abfälle auf der 750-m-Sohle und in einer Kammer auf der 725-m-Sohle eingelagert. Es liegen bisher keine Hinweise auf die Einlagerung von hochradioaktiven Abfällen vor.

Altunterlagen

Die dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Landtag Niedersachsen zum Endlager Asse II und HMGU damit vorliegenden Altunterlagen (Besprechungs- und Telefonnotizen, Protokolle) wurden von der Arbeitsgruppe des HMGU nicht vollständig ausgewertet. Hier liegen zu vielen der aufgeführten Vorgänge weitere Unterlagen und Schriftverkehr vor. Ein erster Abgleich ergab allerdings keine Hinweise auf wesentliche über die im Bericht getroffenen Feststellungen hinausgehende neue Erkenntnisse, insbesondere im Hinblick auf die sichere Stilllegung des Endlagers Asse.

Schlussfolgerungen

Der HMGU-Bericht bestätigt im Wesentlichen die bisher dem BfS vorliegenden Annahmen und Abschätzungen zum Abfallinventar. Im Jahr 2009 haben sich Ergänzungen bezüglich des Tritium- und Plutoniuminventars ergeben, die bei den Sicherheitsbetrachtungen des BfS bereits berücksichtigt sind. Die im HMGU-Bericht getroffene Aussage, dass sich weitergehende Erkenntnisse bezüglich des nuklidspezifischen Aktivitätsinventars nicht ergeben haben, wird im Wesentlichen durch das BfS bestätigt. Der Bericht liefert eine weitere Grundlage für ergänzende Recherchen und Prüfungen insbesondere zum Kernbrennstoffinventar, die derzeit durchgeführt werden.

Stand: 07.03.2011

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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