Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Kommentare und Stellungnahmen zur Schachtanlage Asse

Aktuelle Debatten und Ereignisse, die die Schachtanlage Asse betreffen: An dieser Stelle finden Sie BfS-Stellungnahmen sowie Meinungsbeiträge der PressesprecherInnen zu aktuell diskutierten Themen.

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Kommentar Das Asse-Phänomen: Viele Blüten, wenig Fakten

Das Asse-Phänomen ist ein gutes Lehrbeispiel in vielen Facetten und buntem Blütenreichtum. Eine der jüngsten Blüten erwuchs an der Frage, wie Banken Häuser und Grundstücke in Asse-Nähe bewerten. Laut Recherchen von Journalisten stufen Banker diese Immobilien als Risiko-Finanzierung ein, wodurch Käufer mit schlechteren Konditionen rechnen müssen. An keiner Stelle wurde danach gefragt, über welche Gefahren und Risiken eigentlich gesprochen wird. Allein das Wort "Asse" reicht, um eine Bewertungsgrundlage zu schaffen - eine selbsterfüllende Prophezeiung.

Stellungnahme "Keine positiven Aspekte" beim Thema Asse?

Das Wirtschaftsgutachten zu den Arbeitsplatzeffekten im Projekt Asse hat erwartungsgemäß eine öffentliche Diskussion angestoßen. Wirtschaftswissenschaftler haben untersucht, wie sich die jährlichen Ausgaben in Höhe von derzeit über 100 Millionen Euro auf die Wirtschaft auswirken. Die Gutachter schätzen, dass die Investitionen allein im Jahr 2014 für den Erhalt von über 1.700 Arbeitsplätzen deutschlandweit gesorgt haben. Das BfS greift die Debatte auf.

Stellungnahme Wie gefährlich ist Radioaktivität im Niedrigdosis-Bereich?

Die von der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) koordinierte Studie untersuchte über 300.000 Nukleararbeiter aus drei verschiedenen Ländern. Sie stützt die Annahme, dass auch relativ niedrige, über einen langen Zeitraum einwirkende Strahlendosen das Risiko für Leukämie erhöhen können. Dafür liefert die Untersuchung einen Hinweis, aber keinen direkten Beleg.

Das BfS erwartet nicht, dass sich die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission nun ändern, da diese Empfehlungen vorsorglich große Unsicherheiten bisheriger Erkenntnisse berücksichtigen. Die Studie unterstreicht, wie wichtig weitere Forschungsarbeiten in diesem Themenbereich sind.

Stellungnahme Keine Lösung: Vier Kilometer Mindestabstand zur Wohnbebauung

Jüngst geäußerte Forderungen nach vier Kilometern Mindestabstand eines Zwischenlagers zur Wohnbebauung helfen nicht, den aktuellen Zielkonflikt in der Standortfrage zu lösen. Einzelne Mitglieder der Begleitgruppe haben diese Forderung in jüngster Vergangenheit wiederholt in die Zwischenlagerdiskussion eingebracht. Nach Anwendung dieses Kriteriums lassen sich in einem 50 Kilometer großen Radius rund um die Schachtanlage Asse demnach keine genehmigungsfähigen Standorte finden. Dies zeigt eine Auswertung von geografischen Karten, die das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vorgenommen hat. Die Untersuchung ergab, dass im genannten Radius auf niedersächsischer Seite insgesamt fünf unbesiedelte Flächen übrig bleiben, in denen entsprechende Abstände einzuhalten wären. Diese liegen allerdings in touristischen Naherholungsgebieten, Naturschutzparks oder Trinkwassereinzugsgebieten, wie eine Animation zeigt.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz