Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Vom "Spiegel" nichts Neues

Artikel zur Asse basiert auf Halbwahrheiten und einseitiger Darstellung

Das, was das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in seiner 44. Ausgabe zum Thema Asse veröffentlicht, hat beim näheren Hinsehen nur einen geringen Neuigkeitswert. In seinen Kernaussagen beruft sich das Magazin einseitig auf Stellungnahmen der Bürgerinitiativen, obwohl das Bundesamt für Strahlenschutz ausführlich Anfang September Fragen des Spiegel beantwortet hatte. Der sehr begrenzte Neuigkeitswert des Artikels mag auch Grund dafür sein, dass die Veröffentlichung knapp zwei Monate dauerte. Das BfS begrüßt grundsätzlich die Aufmerksamkeit, die der Asse in der Berichterstattung widerfährt. Hilfreicher ist es aber, wenn die wirklichen Probleme benannt würden. Zu den einzelnen Behauptungen nimmt das BfS nachfolgend Stellung. Da im Artikel einige Sachverhalte unter Ausblendung wichtiger Informationen dargestellt wurden, veröffentlicht das BfS auch die die Antworten, die das BfS dem Spiegel im Zuge seiner Recherche hat zukommen lassen.

Behauptung 1: Das BfS und andere beteiligten Behörden würden die Rückholung der Abfälle durch zögerliches Handeln verhindern.

Das BfS ist seit 2009 verantwortlicher Betreiber der Schachtanlage Asse. Zentraler Auftrag ist es, die Asse so stillzulegen, dass die gesetzlichen Grenzwerte für Mensch und Umwelt sowohl heute als auch für künftige Generationen eingehalten werden. Das ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur durch die Rückholung der Abfälle gewährleistet. Die Rückholung der Abfälle war und ist kein Selbstzweck. Sie ist fachlich geboten. An diesem Sachverhalt hat sich nichts geändert. Dieser Auftrag ist angesichts des schlechten Zustands der Grube, der nicht vom BfS verursacht wurde, anspruchsvoll.

Zur Stützung der Behauptung, das BfS verfolge das Gegenteil, dienen im Artikel insbesondere Darstellungen einer örtlichen Bürgerinitiative. Nach deren Ansicht versuchten Behörden, die Bergung der Abfälle mutwillig über zögerliches Handeln auszubremsen. Mögliche Gründe für diese angebliche Motivlage werden im Artikel nicht genannt.

Behauptung 2: Der Blick auf den Asse-Etat lege nahe, dass die zuständigen Behörden das Tempo nicht erhöhen.

Der Etat ist kein Maßstab für Baufortschritte oder gar Rückschritte. Unabhängig davon sind sowohl die im Haushalt verfügbaren Mittel als auch die tatsächlichen Ausgaben für die Asse in jedem einzelnen Jahr seit Übernahme des Betriebs durch das BfS im Jahr 2009 gestiegen. Detailliertere Informationen dazu hat das BfS ohnehin bereits im Internet veröffentlicht:

Daten und Fakten zur Finanzierung im Projekt Asse

Behauptung 3: Die Gegenflutungslösung, die beschafft werden muss, werde in 8400 Kesselwagen der Bahn oder in 400 Binnenschiffen gelagert.

Diese Darstellung ist falsch. Davon abgesehen ist die Tatsache, dass für einen nicht auszuschließenden Notfall eine große Menge an Gegenflutungslösung beschafft werden muss, keine Neuigkeit. Die Planungen als Teil der Notfallvorsorge sind seit langem bekannt und wurden vom BfS mehrfach kommuniziert, zuletzt ausführlich in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 31. Juli 2014, siehe:

„Betrifft: Asse“: BfS informierte über den Stand der Arbeiten für die Notfallbereitschaft

Behauptung 4: Dass das BfS das Suchverfahren für ein Zwischenlager ausgesetzt habe, wird im Artikel als weiteres Indiz gewertet, die Rückholung sei nicht gewollt. (Zitat eines Vertreters der örtlichen Bürgerinitiative: „Wird nichts geborgen, braucht man auch kein Zwischenlager.“)

Das BfS sieht im Zwischenlager eine notwendige Voraussetzung für die Rückholung. Deshalb wurde die Debatte zur Zwischenlagerung aktiv vorangetrieben. Eine von allen Beteiligten getragene Lösung wurde bisher durch Uneinigkeiten und wechselnde Argumentationen in Begleitgruppe und Bürgerinitiativen erschwert. Dass sich alle Beteiligten mit Entscheidungen in dieser Sache umfassend auseinandersetzen möchten, ist nachvollziehbar. Das BfS hat das Verfahren zum Zwischenlager Mitte 2014 für eine Übergangszeit ausgesetzt, damit die unterschiedlichen Ansichten zum weiteren Verfahren zu einem konstruktiven Ergebnis geführt werden können. Auch die Begleitgruppe hat sich der Auffassung des BfS angeschlossen und eine Evaluierung durch Externe befürwortet.

Antworten des BfS auf Fragen des "Spiegel" zur Asse vom 04. September 2014

Vorbemerkung

Es erstaunt nicht, dass sich der Begleitprozess aktuell in einer schwierigeren Phase befindet als in der Anfangszeit direkt nach dem Betreiberwechsel. In den Diskussionen geht es weniger darum, Geschehnisse der Vergangenheit aufzudecken, als darum, konkrete planerische, technische Aufgaben zu realisieren, die zum Teil auch unliebsame Entscheidungen abverlangen.

Das Bundesamt für Strahlenschutz ist auch durch die Bergaufsicht angewiesen, für die nötigen Sicherheiten im Bergwerk zu sorgen und diese zügig umzusetzen. Wir haben es mit einer Anlage zu tun, die jahrzehntelang praktisch sich selbst überlassen wurde und sich nach Betreiberwechsel in einem äußerst schlechten Zustand befand und auch heute noch befindet. Erst durch die Stabilisierungs- und Notfallmaßnahmen bekommen wir die nötigen Sicherheiten und damit auch eine Grundlage, um die Rückholung überhaupt zu ermöglichen. Dieser Grundsatz wurde in den Diskussionen, die von komplexen technischen Details geprägt sind, oft übersehen und von kurzfristig aufkommenden Bedenken in Detailfragen überlagert. Diese Widersprüche – notwendige und zeitlich drängende Sicherheitsmaßnahmen einerseits und Bedenken andererseits – haben dazu geführt, dass es in den entscheidenden Aufgabenbereichen Fragen, wie bei der Stabilisierung, keine abschließende Auffassung gab.

Aus diesem Grund hat das BfS vor ziemlich genau einem Jahr einen Verständigungsprozess zwischen allen Beteiligten initiiert und erste Auf- und Vorschläge gemacht. Das BfS begrüßt es ausdrücklich, dass die Asse-2-Begleitgruppe die Vorschläge des BfS für einen solchen Prozess aufgenommen hat.

1. Situation Faktenerhebung. Bei Beginn der Faktenerhebung war geplant, die Situation in den ELK 7 und 12 durch Bohrungen genauer zu untersuchen. Wie ist der derzeitige Stand der Untersuchungen? Wann ist voraussichtlich mit einem Ende der Arbeiten zu rechnen?

Umfangreiche Informationen zur Faktenerhebung finden Sie unter:
Aktueller Stand der Probephase (Faktenerhebung)

Wichtige Erkenntnisse der ersten Bohrungen waren, dass bislang keine explosiven Gase auftraten und die gemessenen Radioaktivitätswerte die Rückholung nicht in Frage stellen. Darüber wurde die Öffentlichkeit informiert, siehe:

„Betrifft Asse“: Veranstaltungsreihe des BfS informiert am 8. Mai über das Teilprojekt Faktenerhebung

Aus Sicht des Bundesamtes für Strahlenschutz beansprucht die Faktenerhebung in der bisherigen Form zu viel Zeit. Aktuell laufen daher Gespräche, die das Ziel haben, das Verfahren grundsätzlich zu überprüfen und zu straffen.

2. Situation Schacht V. Bis wann wird der Abschlussbericht zur bereits im Frühjahr beendeten Erprobungsbohrung vorliegen? Ist der Bericht die Grundlage für die Entscheidung, ob der aktuelle Schachtansatzpunkt für den Bau des Schachts geeignet ist?

Zum aktuellen Stand informieren sowohl das BfS als auch die Asse-GmbH auf ihren Internetseiten, siehe:

Errichtung eines Bergungsschachtes (Schacht 5)
Pressemitteilungen der Asse-GmbH

Für die Rückholung der Abfälle muss der künftige Schacht höchsten Sicherheitsansprüchen genügen, auch des Atomrechts.

Die aktuell beendete übertägige Erkundung allein reicht nicht aus, um abschließend sicher bewerten zu können, dass der Schachtansatzpunkt geeignet ist. Wie von Anfang an geplant ist eine sichere Bewertung erst nach weiteren geologischen Untersuchungen von der Grube aus möglich. Diese werden aktuell vorbereitet und beginnen im Oktober.

3. Situation Stabilisierungsmaßnahmen. In der Begleitgruppe wurde kritisiert, dass verschiedene Stabilisierungsmaßnahmen auf der 750-Meter-Sohle vorgenommen wurden, ohne dass ein Drainagekonzept vorliegen würde. Ist diese Kritik zutreffend?

Nein. Zum Thema Drainage hat es in der Vergangenheit immer wieder Gespräche mit den Sachverständigen der Begleitgruppe gegeben. Im August hat das BfS schriftlich ein Konzept vorgelegt, das das Vorgehen allgemeinverständlich zusammenfasst.
Grundsätzlich: Stabilisierungsmaßnahmen, die vorgenommen werden, sind vor allem Maßnahmen, die der Sicherheit im Bergwerk dienen und die möglichst zeitnah erledigt werden müssen. Dazu ist das BfS verpflichtet. Die Maßnahmen sind auch Bestandteil der Notfallvorsorge und sollen langfristig dafür sorgen, dass die Grube gebrauchstauglich bleibt, um die Rückholung zu ermöglichen.

4. Situation Gegenflutung. Trifft es zu, dass für einen möglichen Transport der Lauge zur Gegenflutung der teilweise auf dem Gleisbett errichtete Lkw-Abladeplatz rückgebaut werden soll, um den Gleisanschluss wieder herzustellen?

Auf dem Gelände bestand schon immer ein Gleisanschluss und wird auch weiterhin bestehen. Er muss also nicht erst hergestellt werden.

5. Situation 3-D-Seismik. In der Vergangenheit wurde diskutiert, den Untergrund der Asse mit 3D-seismischen Messungen genauer zu untersuchen. Wie ist der Stand dieses Projektes?

Ob dieses Verfahren den gewünschten Erkenntnisgewinn bringt, befindet sich derzeit auf Grundlage von Voruntersuchungen in der Prüfung.

Infos zum Verfahren siehe
3D-seismische Messungen im Gebiet der Asse

6. Situation Zwischenlager. Trifft es zu, dass das BfS eine Zwischenlagerung des geborgenen Asse-Mülls in einem nicht Asse-nahen Zwischenlager ablehnt? Falls nein: wie viele und welche konkreten Standorte eines möglichen nicht Asse-nahen Zwischenlagers wurden bislang in die Überlegungen des BfS einbezogen?

Aus fachlichen Gründen und vor allem solchen, die die Sicherheit und den Strahlenschutz betreffen, hat sich das Bundesamt für Strahlenschutz für asse-nahe Standorte ausgesprochen. Wo doppelte Transporte oder die Handhabung von strahlendem Material vermieden werden können, müssen sie insbesondere aus strahlenschutzrechtlichen Gründen auch vermieden werden. Aktuell hat das BfS das Verfahren zur Standortsuche ausgesetzt. Das BfS ist in erster Linie daran interessiert, grundsätzlich die Arbeit mit der Begleitgruppe zu diskutieren, um nach Möglichkeit zu einer gemeinsam getragenen Vorgehensweise für das Suchverfahren zu gelangen.

7. Situation Begleitprozess. Wie sehen die Überlegungen des BfS zu einer Neujustierung des Begleitprozesses aus? In unserem Telefonat erwähnten Sie einen Brief des BfS-Präsidenten König vom vergangenen Jahr zu dies Thema. Können Sie mir diesen Brief zur Verfügung stellen oder mir eine Fundstelle nennen? Aus Sicht mehrerer Mitglieder der Asse-2-Begleitgruppe befindet sich der Beteiligungsprozess derzeit in einer „kritischen Phase“. Teilt das BfS diese Einschätzung?

Den Link zum genannten Brief habe ich Ihnen bereits geschickt, siehe:

Wie eingangs erläutert hat sich im Laufe der letzten fünf Jahren der Begleitprozess verändert, alleine durch die langen Zeiträume, die das Verfahren in Anspruch nimmt. Das fordert alle Beteiligten, insbesondere die ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger. Alleine schon aufgrund der Zeiträume ist eine Reflektion des Verfahrens ganz grundsätzlich in solchen Prozessen sinnvoll.

Die Zusammenarbeit ist insgesamt kritischer geworden. Die inhaltliche Verschiebung gestaltet das Verfahren zusätzlich anspruchsvoller. Es hat sich beispielsweise gezeigt, dass derzeit noch Regelungen fehlen, wie bei unterschiedlichen Auffassungen dennoch nachvollziehbar und den jeweiligen Verantwortlichkeiten entsprechend Entscheidungen zum Abschluss gebracht werden können. Es ist geplant, den Begleitprozess durch Dritte evaluieren zu lassen. Dieses Vorhaben wird breit getragen.

Stand: 29.10.2014

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz