Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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BGR "schließt Bau eines Schachtes am Standort grundsätzlich nicht aus"

Zur aktuellen Diskussion um die Eignung des Standortes für einen Bergungsschacht hat die BGR eine Pressemitteilung im Internet veröffentlicht.

In ihrer Pressemitteilung erklärt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe:

"Die geologische Auswertung der BGR zur Erkundungsbohrung für Schacht 5 (Remlingen 15) am Endlagerstandort Asse zeigt, dass diese Bohrung nicht die erwarteten älteren Steinsalzschichten angetroffen hat, sondern jüngere Schichtfolgen aus Steinsalz. Das würde bedeuten, dass die Bohrung den Randbereich der Salzstruktur der Asse angetroffen hat und die Ausdehnung des Salzkörpers geringer ist als erwartet. Dies schließt allerdings den Bau eines Schachtes am Standort grundsätzlich nicht aus.
Endgültige Aussagen zur Salzstruktur der Asse können erst nach Vorliegen der geochemischen Untersuchungen und weiterer untertägiger Georadarmessungen sowie ggf. weiterer untertägiger Bohrungen gemacht werden."

Zuvor hatte das BfS am 15. Mai 2015 hier in einer Stellungnahme erklärt:

Bislang gibt es keine Erkenntnisse, nach denen untersuchter Standort zum Bau eines weiteren Schachtes ungeeignet wäre. Aussagen der BGR zur grundsätzlichen Nichteignung des Standorts für den geplanten Bergungsschacht sind wissenschaftlich-technisch nicht haltbar.

Stand: 19.05.2015

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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