Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Wie gefährlich ist Radioaktivität im Niedrigdosis-Bereich?

BfS nimmt Stellung zu einer kürzlich veröffentlichten Studie der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) aus Lyon, Frankreich

Die von der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) koordinierte Studie untersuchte über 300.000 Nukleararbeiter aus drei verschiedenen Ländern. Sie stützt die Annahme, dass auch relativ niedrige, über einen langen Zeitraum einwirkende Strahlendosen das Risiko für Leukämie erhöhen können. Dafür liefert die Untersuchung einen Hinweis, aber keinen direkten Beleg.

Das BfS erwartet nicht, dass sich die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission nun ändern, da diese Empfehlungen vorsorglich große Unsicherheiten bisheriger Erkenntnisse berücksichtigen. Die Studie unterstreicht, wie wichtig weitere Forschungsarbeiten in diesem Themenbereich sind.

Die komplette Stellungnahme des BfS finden Sie hier.

Stand: 21.08.2015

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz