Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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SSK: Keine neuen Erkenntnisse zur sicheren Stilllegung der Schachtanlage Asse

BfS nimmt Stellung zu aktuellen Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK)

Alle notwendigen Arbeiten zur sicheren Stilllegung der Schachtanlage Asse, mit der das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) seit 2009 beauftragt ist, orientieren sich an den Schutzzielen, die das Atomgesetz und die Strahlenschutzverordnung vorgeben. Ziel der bis heute durchgeführten und künftigen Maßnahmen sowie Planungen ist es, für die Sicherheit der Beschäftigten und der Anwohner in der Region zu sorgen.

2009 hat das BfS fachlich verglichen, welche Stilllegungsvarianten die gesetzlichen Anforderungen für eine atomrechtliche Genehmigung erfüllen. Dazu ist die erforderliche Vorsorge gegen Schäden nach Stand von Wissenschaft und Technik nachzuweisen. Auch nach heutigem Stand kann die erforderliche Vorsorge nur über die Rückholung der radioaktiven Abfälle nachgewiesen werden. Aus diesem Grund ist diese Option zu verfolgen. Die Rückholung vor der Stilllegung ist zudem seit 2013 im sogenannten Lex Asse verankert. Das Gesetz schreibt auch, dass die Rückholung dann abzubrechen ist, "...wenn deren Durchführung für die Bevölkerung und die Beschäftigten aus radiologischen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Gründen nicht vertretbar ist."

Die Strahlenschutzkommission (SSK) kritisiert aktuell unter dem Titel "Strahlenschutz bei der Stilllegung der Schachtanlage Asse II" vor allem das Gesetz zur Rückholung der radioaktiven Abfälle (Lex Asse). Das Gesetz wurde 2013 mit sehr breiter politischer Mehrheit vom Bundestag beschlossen. Die Kommission spricht sich dafür aus, eine Langzeitsicherheitsbetrachtung für einen Verbleib der Abfälle im Bergwerk zu führen und erweckt den Eindruck, dass dieser Weg erfolgreich begangen werden könne. Worauf sich diese Hoffnung konkret stützt, bleibt dem verantwortlichen Betreiber der Anlage verborgen und steht im unmittelbaren Widerspruch zum gesetzlichen Auftrag, die Anlage über den Weg der Rückholung der Abfälle sicher stillzulegen. Die Hinweise der SSK sind zum einen bereits durch das Gesetz beantwortet und geben allgemein gültige Strahlenschutzanforderungen wieder, die für das BfS Selbstverständlichkeiten darstellen und bereits seit Jahren angewandt werden. Zum anderen nehmen sie Bezug auf angeblich aktuelle Erkenntnisse, die nicht mit Fakten unterlegt werden.

Die Empfehlungen bieten daher für eine Verbesserung der Sicherheit für Mensch und Umwelt keine neuen Ansätze und fügen den in den vergangenen zehn Jahren geführten Diskussionen keine neuen Aspekte hinzu.

Stellungnahme lag bereits 2014 als Entwurf vor

Die jetzt von der SSK veröffentlichten Empfehlungen sind nicht grundsätzlich neu. Bereits 2014 hatte die SSK einen Entwurf verfasst. Seinerzeit machte sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB), für das die SSK beratend tätig ist, den Entwurf dieser Empfehlungen nicht zu eigen und nahm an weiteren Beratungen zu diesem Thema nicht teil.

Bergwerk Asse wird von BfS und Asse-GmbH stabilisiert und für die Rückholung vorbereitet

Die SSK erwähnt mehrfach eine zunehmend instabile Situation des Bergwerkes Asse. Dabei bleibt unerwähnt, dass das BfS seit mehreren Jahren die Anlage mit Salzbeton stabilisiert, um den Zustand des Bergwerks langfristig zu verbessern. Untersuchungen im Bergwerk belegen die positive Wirkung dieser Maßnahmen. Für die Rückholung sollen zudem neue Bereiche wie Infrastrukturräume und ein neuer Schacht errichtet werden.

Die Empfehlungen zum Strahlenschutz stellen in weiten Teilen die geltende Rechtspraxis und Grundsätze des Strahlenschutzes dar, beispielsweise die Optimierung und Dosisbegrenzung. Diese Darstellungen sind keine neuen Informationen und Grundlage für die Arbeiten des BfS als Betreiber der Anlage und oberer Strahlenschutzbehörde des Bundes.

In Bezug auf die Auswirkungen der Schachtanlage Asse II wird angeführt, dass zwei Studien aus dem Jahr 2009 übermäßig konservativ seien. Grundsätzlich gilt für den Betreiber einer atomrechtlichen Anlage: Um die erforderliche Vorsorge gegen Schäden nach Stand von Wissenschaft und Technik garantieren zu können, müssen Fachleute mit abdeckenden und konservativen Annahmen arbeiten, wenn die vorhandene Datenlage (z.B. Ungewissheiten beim Abfallinventar der Asse) ungenügend ist. Dieses Vorgehen ist für den Betreiber verpflichtend. Davon unabhängig sind die zitierten Studien aber keine Unterlagen, die im Hinblick auf die vorläufige Langzeitsicherheitseinschätzung der Entscheidung für die Rückholung der Abfälle zugrunde liegen.

Stand: 09.12.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz