Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was wird aus der Asse?

Sicherheit für kommende Generationen

Die Notwendigkeit eines Zwischenlagers

Errichtung eines Zwischenlagers mit Konditionierungsanlage (übertägige Anlagen)

Ein Zwischenlager ist Voraussetzung dafür, dass die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse gelingt. Denn solange es kein geeignetes Endlager für die geborgenen Abfälle gibt, muss das Bundesamt für Strahlenschutz den in Spezial-Containern verpackten Müll zwischenlagern.

Sobald alle Weichen gestellt sind, um die radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage zu bergen, ist das Verfahren noch lange nicht am Ende. Zwar kommt die radioaktive Fracht bereits in Sicherheitscontainern verpackt nach oben. Aber dort muss sie erneut in weitere Behälter endlagergerecht verschlossen werden (konditioniert). Um den Abfall verpacken und lagern zu können, müssen über Tage erst die nötigen Anlagen gebaut werden. Und erst wenn diese Infrastruktur steht, kann die Rückholung überhaupt beginnen.

Anlagen, die zwingend an der Schachtanlage errichtet werden müssen Grafik des ZwischenlagersAnlagen, die zwingend an der Schachtanlage errichtet werden müssen

Benötigt werden:

  • ein Pufferlager (für geborgene aber noch nicht endlagergerecht verpackte Abfälle),
  • eine Konditionierungsanlage (dort werden die Abfälle endlager- und transportgerecht verpackt),
  • ein Zwischenlager (für konditionierte Abfälle bis zum Transport in ein Endlager)
  • sowie alle erforderlichen Einrichtungen zum Betrieb und zur Sicherung der Anlagen.

Für diese Anlagen muss das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) einen geeigneten Standort finden. Das BfS kommt nach Abwägung verschiedener Faktoren zu dem Schluss, dass vorrangig nach Zwischenlagerstandorten im näheren Umfeld der Schachtanlage gesucht werden soll, die direkt an das Betriebsgelände angebunden werden können.

Vorteile eines Zwischenlagers in unmittelbarer Nähe der Schachtanlage

1. Minimierung der Strahlenbelastung

Bei einem standortnahen Zwischenlager können die Transportwege zwischen der Schachtanlage Asse und dem Zwischenlager möglichst kurz gehalten werden. Dadurch reduziert sich auch das Risiko für Beschäftigte und Bevölkerung durch transportbedingte Strahlenbelastungen oder Störfälle.

Transportwege zwischen der Schachtanlage Asse II, dem geplanten Zwischenlager und einem zukünftigen Endlager Grafik des ZwischenlagersTransportwege zwischen der Schachtanlage Asse II, dem geplanten Zwischenlager und einem zukünftigen Endlager

Die geborgenen Abfälle müssen für den Transport in das Zwischenlager nicht anforderungsgerecht wie für einen Transport über öffentliche Straßen konditioniert und verpackt werden. Dies vermeidet eine zusätzliche Strahlenbelastung für die Beschäftigten beim Verpacken sowie Be- und Entladen.

Die Daten der Umgebungsüberwachung rund um die Schachtanlage Asse haben bislang gezeigt, dass die Bevölkerung keiner radiologischen Belastung ausgesetzt wird, die über die natürliche Strahlenbelastung hinausgeht. Daher liegt gegenüber dem Bundesdurchschnitt keine radiologische Vorbelastung der regionalen Bevölkerung vor. Nur dann wäre es erforderlich, ein standortfernes Zwischenlager zu errichten.

2. Zeitgewinn

Transporte zu vermeiden ist auch aus genehmigungsrechtlicher Sicht sinnvoll: Werden die Abfälle in einem Zwischenlager direkt am Betriebsgelände gelagert, so fallen aufwändige Genehmigungsverfahren für Transporte und für den Umgang mit radioaktivem Material auf öffentlichen Straßen weg.

Aufgrund der vergleichsweise geringen Anzahl möglicher Standorte im direkten Umkreis der Schachtanlage ist eine zügige Auswahl möglich. Eine bundesweite Standortsuche hingegen zieht einen hohen Zeitbedarf nach sich und gefährdet den Ablauf der Rückholung.

3. Wirtschaftlichkeit

Für eine Zwischenlagerung an der Schachtanlage Asse II zusätzlich benötigter Platzbedarf Grafik des ZwischenlagersFür eine Zwischenlagerung vor Ort zusätzlich benötigter Platzbedarf

Die benötigte Fläche wird sich bei einem Verzicht auf ein Asse-nahes Zwischenlager nicht wesentlich verringern. Denn die vor Ort zu errichtende Anlage besteht zwingend aus einem Pufferlager und einer Konditionierungsanlage, wo die Abfälle verpackt werden.

Das Zwischenlager selbst beansprucht im Verhältnis zu den anderen erforderlichen Anlagen eine geringere Fläche. Die räumliche Nähe von Pufferlager, Konditionierungsanlage und Zwischenlager wird zudem die Kosten verringern.

Das Standortauswahlverfahren - wie die Öffentlichkeit beteiligt wird

Um das Standortauswahlverfahren für ein Zwischenlager in einem transparenten und objektiven Verfahren durchzuführen, hat das BfS Auswahlkriterien definiert und im Februar 2012 erstmals in einem Diskussionspapier veröffentlicht. Dieses bildete die Grundlage für die Diskussion mit der Arbeitsgruppe Optionen-Rückholung (AGO), der Asse-2-Begleitgruppe und der Öffentlichkeit. Änderungswünsche, die die AGO im Mai 2012 und Juli 2013 an das BfS weitergeleitet hatte, wurden jeweils berücksichtigt. Das Ergebnis der Diskussion ist der Kriterienbericht in der jetzt vorliegenden Fassung (Januar 2014).

Mögliche Strahlenbelastungen eines Zwischenlagers

Auf Wunsch der Begleitgruppe hat das BfS in zwei Studien ermittelt, welche Strahlenbelastungen von einem Zwischenlager zu erwarten sind. Eine erste Parameterstudie verfolgte das Ziel, standortunabhängig anhand von Diagrammen und Berechnungen nachvollziehbar darzustellen, wie weit die Direktstrahlung aus einem Zwischenlager für Asse-Abfälle reicht und welche Werte sich in Abhängigkeit zur Entfernung vom Zwischenlager ergeben. Die Studie gibt auch eine Übersicht über die möglichen Strahlenbelastungen, die sowohl die Mitarbeiter als auch die Bevölkerung betreffen, falls die Abfälle in ein weiter entferntes Zwischenlager transportiert werden müssten. Die Berechnungen zeigen, dass bereits in geringer Entfernung die Direktstrahlung kaum noch messbar ist und weit unterhalb der zulässigen Grenzwerte liegt.

In einer zweiten Studie hat das BfS zusätzlich die möglichen Strahlenbelastungen durch Ableitungen aus einem Zwischenlager sowie bei einem Störfall (Flugzeugabsturz) berechnen lassen. Die Berechnungen zeigen, dass aufgrund der Ableitungen des Zwischenlagers auch am ungünstigsten Aufenthaltspunkt am Zaun der Anlage die zulässigen Grenzwerte nicht überschritten werden. Selbst bei einem katastrophalen Ereignis wie einem Flugzeugabsturz müssten keine gesonderten Maßnahmen (Aufenthalt in Gebäuden, Einnahme von Jodtabletten oder eine Evakuierung) ergriffen werden.

Gemäß den Anforderungen des Strahlenschutzes und den Verpflichtungen des Betreibers für die Sicherheit des Betriebspersonals ist die Asse-nahe Zwischenlagerung der geborgenen radioaktiven Abfälle zwingend, sofern dort ein geeigneter Standort zur Verfügung steht. Dies ergibt sich aus den Berechnungen und Studien zu möglichen Strahlenbelastungen, die das BfS vorgelegt hat.

Die nächsten Schritte

Nachdem die Kriterien des Standortauswahlverfahrens festgeschrieben sind, erfolgt die Auswahl und Bewertung potenzieller Areale im Umfeld der Schachtanlage Asse II. Grundlage dafür ist der Kriterienbericht.

Konkrete Planungen für das Zwischenlager können erst dann beginnen, wenn ein Standort ausgewählt und festgelegt wurde. Die Geländeoberfläche und der Baugrund werden die Planungsarbeiten maßgeblich beeinflussen. Insofern ist die Standortfrage vorrangig zu klären.

Für den Fall, dass kein geeigneter Standort im Umfeld des Betriebsgeländes gefunden werden kann, ist ein überregionales Suchverfahren nötig.

Lex Asse – Standortsuche und Bau können beginnen

Mit In-Kraft-Treten der Lex Asse am 25. April 2013 wurde die Rückholung der Abfälle mit breiter Zustimmung aller politischen Parteien als notwendige Voraussetzung für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II gesetzlich verankert.

Mit dem Bau des Zwischenlager hätte nach der bisherigen Rechtslage erst begonnen werden können, nachdem geklärt ist, ob die Rückholung technisch machbar ist – also nachdem die Ergebnisse der Faktenerhebung feststehen. Jetzt kann mit der Standortsuche und der anschließenden Errichtung des Zwischenlagers vor Abschluss der Faktenerhebung begonnen werden.

Stand: 09.05.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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