Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was wird aus der Asse?

Sicherheit für kommende Generationen

Errichtung von technischen Anlagen und Infrastruktur (untertägige Anlagen)

Das Konzept zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse sieht vor, die Abfälle unter Tage weitgehend fernhantiert aus den Einlagerungskammern zu bergen. Anschließend sollen die Abfälle in Transportbehälter verpackt und für den Transport nach über Tage bereitgestellt werden. Für diese Arbeitsschritte müssen technische Anlagen und Geräte sowie die erforderliche Infrastruktur geplant und errichtet werden.

Stand der Planungsarbeiten

Die Planungsleistungen für die technischen Anlagen und untertägigen Einrichtungen und Infrastrukturbereiche werden noch ausgeschrieben. Hierfür sind die Ergebnisse aus der ober- und untertägigen Standorterkundung erforderlich.

Ob und wo ein neuer Schacht und untertägige Infrastrukturräume geschaffen werden können, hängt von der geologischen Struktur ab. Am geplanten Schachtstandort muss beispielsweise ausreichend Salzgestein für die Auffahrung von Infrastrukturräumen vorhanden sein, um den Sicherheitsabstand zu wasserführenden Schichten des Nebengebirges einhalten zu können.

Die Ergebnisse der Faktenerhebung der Einlagerungskammern 7 und 12 liefern Randbedingungen für die Planungen des untertägigen Rückholvorgangs (Auslegung notwendiger Abschirmungen etc.) und für die Auslegung der geplanten Anlage zur Verpackung der Abfälle.

Stand: 30.11.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz