Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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"Parameterstudie": Mögliche Strahlenbelastungen durch ein Zwischenlager für die Asse-Abfälle

Die Studie verfolgt das Ziel, standortunabhängig anhand von Diagrammen und Berechnungen nachvollziehbar darzustellen, wie weit die Strahlung aus einem Zwischenlager für Asse-Abfälle reicht und welche Werte in Abhängigkeit zur Entfernung vom Zwischenlager zu erwarten sind. Die Studie gibt auch eine Übersicht über die möglichen Strahlenbelastungen, die sowohl die Mitarbeiter betreffen als auch die Bevölkerung, falls die Abfälle in ein weiter entferntes Zwischenlager transportiert werden müssen. Die wesentlichen Ergebnisse hatte das BfS bereits Mitte Oktober dem Fachgremium der Asse-2-Begleitgruppe, der AGO, mitgeteilt.

Die Parameterstudie beantwortet lediglich Fragen nach möglichen Strahlenbelastungen. Sie ist unabhängig vom Kriterienkatalog für die Zwischenlagersuche zu betrachten, der bereits mit der Asse-2-Begleitgruppe abgestimmt wurde. Nur der Kriterienkatalog bildet die Grundlage für ein Zwischenlager-Suchverfahren.

Das BfS hat die Suche nach einem Zwischenlager vorerst ausgesetzt, da zunächst eine grundsätzliche Klärung des Begleitprozesses bei der Asse notwendig ist. Der Zeitpuffer, der beim Zwischenlager im Gegensatz zu anderen Teilprojekten der Asse noch vorhanden ist, bietet vorübergehend Raum für eine Neujustierung des Verfahrens und des Miteinanders, siehe dazu auch die Meldung vom 3. Dezember 2014.

Die Veröffentlichung der Parameterstudie ändert nichts an der Situation, dass das Suchverfahren vorläufig ausgesetzt wurde.

Stand: 16.12.2014

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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