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Abgestimmter Kriterienbericht zum geplanten Zwischenlager
Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses zwischen der Asse-2-Begleitgruppe und dem Bundesamt für Strahlenschutz. Die Diskussion begann im Jahr 2012 mit einer ersten Fassung. Seitdem wurde das Grundlagenpapier für die Suche nach einem Zwischenlager mehrfach auf Wunsch der Begleitgruppe geändert und dem Diskussionsstand angepasst.
Um den Standort für ein Zwischenlager in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren auszuwählen, hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
- Ausschlusskriterien (z. B. Flächenangebot, Baugrund oder Naturgefahren) und
- Abwägungskriterien (z. B. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder Fragen des Grundstückerwerbs) sowie
- Bewertungsgrößen
definiert. Auf dieser Grundlage sollen mögliche Zwischenlagerstandorte bewertet und ein geeigneter identifiziert werden.
Im „Kriterienbericht Zwischenlager - Kriterien zur Bewertung potenzieller Standorte für ein übertägiges Zwischenlager für die rückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II“ (Stand 10. Januar 2014) sind die einzelnen Bestimmungen und Verfahrensschritte aufgeführt. Der Bericht ist so aufgebaut, dass er sowohl für Asse-nahe als auch für Asse-ferne Standorte herangezogen werden kann.
Diskussionspapier zum Kriterienbericht
Dem Kriterienbericht vorausgegangen war ein Diskussionspapier, das das BfS im Februar 2012 veröffentlicht hat. Zu diesem haben die Arbeitsgruppe Optionen-Rückholung (AGO) und die Asse-2-Begleitgruppe mehrfach Stellung genommen. Die Stellungnahmen hat das BfS ausgewertet. Änderungswünsche wurden, sofern sie mitgetragen werden konnten, berücksichtigt. Die letzte Änderung erfolgte im Januar 2014. Die Asse-2-Begleitgruppe hatte vorgeschlagen, die Kriterien „Flächenverbrauch“ und „Grundwasser“ höher zu bewerten. Dieser Wunsch floss in die vorliegende, abschließende Fassung mit ein.
Standortsuche im näheren Umfeld der Asse
Bei der Standortsuche ist generell zwischen Asse-nahen und Asse-fernen Flächen zu unterscheiden. Nach Abwägung aller Argumente sprechen im Ergebnis die folgenden fachlichen Argumente für ein Zwischenlager nah an der Schachtanlage Asse:
- geringere Strahlenbelastung für die Beschäftigten
- geringeres Störfallrisiko, da weniger Transporte erforderlich sind
- Entkopplung der Rückholung von der Transportlogistik
- geringerer technischer Aufwand
- höhere Wirtschaftlichkeit
Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass eine bundesweite Standortsuche einen hohen Zeitbedarf nach sich ziehen und damit den Ablauf der Rückholung gefährden könnte.
Erst falls sich im Umfeld der Anlage kein geeigneter Standort finden lassen sollte, würde der Suchradius ausgeweitet werden. Zur Veranschaulichung der Argumentation hat das BfS einen Kurzfilm veröffentlicht.
Vermeidungs- und Minimierungsgebot beim Strahlenschutz
Die vom BfS gewählte Vorgehensweise ergibt sich neben praktischen Erwägungen auch aus dem Vermeidungs- und Minimierungsgebotes des § 6 der Strahlenschutzverordnung. Dieser schreibt vor, dass jede unnötige Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt (z. B. durch Umgang mit oder Transporten von radioaktiven Stoffen) zu vermeiden und jede unvermeidbare Strahlenexposition so gering wie möglich zu halten ist.
Stand: 28.04.2015