Offenhaltungsbetrieb

Der Offenhaltungsbetrieb ist der einlagerungsfreie Betrieb eines Endlagers unter Aufrechterhaltung sämtlicher Vorkehrungen zum Strahlenschutz und der bergrechtlichen Sicherheit.

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse II auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung übertragen worden. Diese Archiv-Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz wird nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen zur Schachtanlage Asse II erhalten Sie unter www.bge.de/asse