Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was wird aus der Asse?

Sicherheit für kommende Generationen

Genehmigungsverfahren nach § 9 Atomgesetz für die Faktenerhebung

Entscheidungsfindung im Überblick: Genehmigungsverfahren für die Faktenerhebung Genehmigungsverfahren für die FaktenerhebungEntscheidungsfindung im Überblick: Genehmigungsverfahren für die Faktenerhebung

Das Bundesumweltministerium (BMU) hatte dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aufgegeben, auch für die Faktenerhebung ein Genehmigungsverfahren nach Paragraph 9 Atomgesetz (AtG) durchzuführen. Genehmigungsbehörde ist hierfür das niedersächsische Umweltministerium (NMU).

Nach dem Einreichen der für den Antrag notwendigen Unterlagen von rund 1.000 Seiten hatte das NMU dem BfS am 21.04.2011 die Genehmigung übergeben. Diese Genehmigung mit einem Umfang von ca. 100 Seiten und 32 Auflagen weicht teilweise von dem beantragten Vorgehen ab. Von den mit der Genehmigung verbundenen Anforderungen und Auflagen hing die benötigte Zeit bis zum Beginn der ersten Bohrung ab: Erst nachdem alle 32 Auflagen erfüllt waren, konnte am 1. Juni 2012 mit der eigentlichen Faktenerhebung begonnen werden.

Das BfS verfolgte das Ziel, die erste Bohrung so schnell wie möglich beginnen zu können, um Erkenntnisse über den Zustand der Einlagerungskammer und der darin eingelagerten Abfälle zu gewinnen. Deshalb wurde während der Bearbeitung der Auflagen bereits mit der Einrichtung des Arbeitsbereiches vor der Einlagerungskammer 7 in der genehmigten Ausführung und den entsprechenden behördliche Abnahmen begonnen. Im Vordergrund steht immer die Sicherheit der Beschäftigten sowie der Bevölkerung und der Umwelt.

Empfehlung des BfS: Beschleunigtes Vorgehen nach Gefahrenabwehrrecht

Das BfS hatte angesichts der Gefahrensituation für die Asse ein beschleunigtes Vorgehen empfohlen. Der Gefahrenzustand der Anlage ergibt sich aus dem Wasserzufluss in das Bergwerk, aus den Standsicherheitsproblemen und aus der anhaltenden Verformung des Grubengebäudes. Dieser länger andauernde gefahrdrohende Zustand kann kurzfristig in einen Schaden umschlagen. Damit könnten künftig die Grenzwerte der effektiven Strahlenbelastung überschritten werden.

Obwohl das Vorgehen nach Gefahrenabwehrrecht dem BfS eine größere rechtliche Verantwortung auferlegt hätte, war das Amt im Interesse eines möglichst zügigen Beginns bereit, diesen Weg zu gehen.

Aufsichtsbehörde BMU: Genehmigungsverfahren nach § 9 AtG

Das BMU vertritt als Aufsichtsbehörde gegenüber dem BfS die Position, dass es aus fachlichen Gründen nicht „unabweisbar“ ist, nach dem Gefahrenabwehrrecht vorzugehen.
Dementsprechend hatte das BMU das BfS gebeten, ein Genehmigungsverfahren nach Paragraph 9 AtG einzuleiten. In dem entsprechenden AtG-Paragraphen wird die Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen geregelt.

Das BMU hatte zugleich das NMU gebeten, das Genehmigungsverfahren schnell durchzuführen und dabei alle zulässigen Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen.

Hintergrund: Schachtanlage Asse sicher stilllegen

Seit Inkrafttreten des Gesetztes zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II (Lex Asse) am 24. April 2013 besteht der gesetzliche Auftrag, dass die radioaktiven Abfälle zurückgeholt werden sollen. Das Rückholen der Abfälle ist nach derzeitigem Wissenstand die beste Möglichkeit, die Schachtanlage Asse sicher stillzulegen. In die Asse sind zwischen 1967 und 1978 rund 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen eingelagert worden. Das BfS hat zum 1. Januar 2009 die Verantwortung für die Asse übernommen.

Stand: 18.08.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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