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Genehmigung gemäß § 9 Atomgesetz (AtG)
Mit Bescheid vom 21. April 2011 hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (NMU) den vom BfS beantragten Umgang mit Kernbrennstoffen gemäß § 9 Atomgesetz (AtG) genehmigt. Diese Genehmigung bildet die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen für den ersten Schritt der Faktenerhebung, die Erkundung von zwei repräsentativen Abfallkammern.
Die Genehmigung des NMU ist als PDF-Datei einzusehen. Aus Datenschutzgründen wurden personenbeziehbare Daten in der Genehmigung unkenntlich gemacht.
Stand: 22.02.2017