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BfS-Präsident König wird das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit leiten

  • Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur "Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung" hat die Bundesregierung zentrale Führungspositionen besetzt.
  • Die Leitung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wird der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, Wolfram König, übernehmen.
  • Das BfE bündelt künftig mehrheitlich Genehmigungs-, Aufsichts- und Regulierungsaufgaben im Bereich der nuklearen Entsorgung.

Wolfram König, Präsident des BfS von 1999-2017 Wolfram KönigWolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz von 1999 bis 2017

Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur "Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung" hat die Bundesregierung zentrale Führungspositionen besetzt. Die Leitung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wird der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, Wolfram König, übernehmen. Als Gründungsgeschäftsführer der neuen Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) sind von Bundesministerin Barbara Hendricks Ursula Heinen-Esser, Ewold Seeba und Hans-Albert Lennartz benannt worden.

"Die Neuorganisation in der Endlagerung schafft eine wichtige Voraussetzung für eine effiziente Suche nach einem Lager für hochgefährliche Stoffe, für die wir jetzt die Verantwortung tragen müssen. Ich bin mir der großen Herausforderung bewusst, dass wir in Deutschland zügig und in einem transparenten Prozess einen Standort für ein sicheres Endlager für insbesondere hochradioaktive Abfälle finden müssen", erläuterte Wolfram König den Auftrag. Hierzu bringt er seine umfangreichen Erfahrungen in den Bereichen des Strahlenschutzes und der Anforderungen an eine sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle in die neue Bundesbehörde ein. Er leitet seit über 17 Jahren das BfS, dem bisher bereits zentrale Aufgaben oblagen, die nun in das neue BfE übergehen. Er ist ein erfahrener Moderator zwischen Politik und Gesellschaft.

Das BfE bündelt künftig mehrheitlich Genehmigungs-, Aufsichts- und Regulierungsaufgaben im Bereich der nuklearen Entsorgung. Auch bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle nimmt die Behörde eine zentrale Funktion ein. Hierbei spielt die Beteiligung der Öffentlichkeit eine herausgehobene Rolle.

Präsident Königs Erfahrungen und Empfehlungen waren von großer Bedeutung für die Neuorganisation im Endlagerbereich. Konkrete Vorschläge, die Strukturen im Endlagerbereich neu zu organisieren, unterbreitete er unter anderem 2014. Im Juni 2016 beschloss der Bundestag die Neuorganisation. 

Zu seinen Aufgabenschwerpunkten als BfS-Präsident gehörten Regulierung und Genehmigung bei Zwischenlagern und Castor-Transporten. Er genehmigte Zwischenlager für Kernbrennstoffe an den Standorten der Atomkraftwerke, durch die Castor-Transporte reduziert wurden. Nach den Anschlägen des 11. September 2001 ordnete er an, dass bei den Zwischenlagern auch die Auswirkungen eines gezielten Absturzes eines Großraumflugzeugs geprüft werden.

In Königs Verantwortung als BfS-Präsident fallen zudem der Betrieb für die Endlagerprojekte Asse, Konrad und Morsleben sowie dem ehemaligen Erkundungsbergwerk Gorleben. Als Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung war er bereits zuvor für Morsleben zuständig.

Im Strahlenschutz hat König wegweisende Untersuchungen initiiert. Als Leiter der vom Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages eingesetzten "Radar-Kommission" befasste er sich mit der Frage der Gefährdung der Soldaten durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee. Die Ergebnisse waren die Voraussetzung dafür, dass ehemalige Angehörige der Streitkräfte Entschädigungen zugesprochen bekamen. Von 2002 bis 2008 ließ er das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm durchführen, eines der weltweit größten in diesem Bereich. Ende 2007 veröffentlichte das BfS eine Studie, die das Krebsrisiko in der Nähe von Kernkraftwerken untersuchte.

Im Jahre 2009 übertrug die Bundesregierung dem BfS unter seiner Leitung die Betreiberverantwortung für eine sichere Stilllegung des havarierten Atommülllagers Schacht Asse II.

Hintergrund

Bei den im Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung beschlossenen Veränderungen geht es grundsätzlich darum, die Institutionen so zu strukturieren, dass künftige Aufgaben wie die Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle erfolgreich realisiert werden können. Ziel ist außerdem, die Organisationsstrukturen in bestehenden Bereichen zu verbessern und eine eindeutige Zuordnung von Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich des Strahlenschutzes und der Endlagerung zu gewährleisten.

Die staatliche Aufgabe der Aufsicht und der Genehmigung wird künftig in einer Behörde, dem BfE, gebündelt. Für die operativen Aufgaben der Standortsuche, der Errichtung und des Betriebs der Endlager sowie der Schachtanlage Asse II wird die staatseigene Gesellschaft BGE gegründet. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Weitere Informationen zu den personellen Entscheidungen

Zu den Hintergründen der Neuorganisation im Strahlenschutz- und Endlagerbereich

Stand: 03.08.2016

© Bundesamt für Strahlenschutz