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Endlagerung: Neuordnung der Organisationsstruktur

Die wichtigsten Eckdaten zu den Veränderungen im Bereich des Strahlenschutzes und der Endlagerung

Mit Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes Mitte 2013 hat der Gesetzgeber nicht nur ein Verfahren zur Suche eines Endlagerstandortes für insbesondere hochradioaktive Abfälle festgelegt, sondern auch die Zuständigkeiten für die Endlagerung insgesamt geregelt.

2016 hat der Gesetzgeber diese Anforderungen im Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung konkretisiert. Bei den festgelegten Veränderungen geht es grundsätzlich darum, die Organisationen und Behörden so zu strukturieren, dass Aufgaben wie die Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle erfolgreich realisiert werden können. Ziel ist außerdem, die Organisationsstrukturen in bestehenden Bereichen zu verbessern und eine eindeutige Zuordnung von Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich des Strahlenschutzes und der Endlagerung zu gewährleisten.

Die Veränderungen, die der Bundestag im Juni 2016 mehrheitlich beschlossen und der Bundesrat verabschiedet hat, gehen zurück auf Vorschläge, die Wolfram König, Präsident des BfS von 1999 bis 2017, mehrfach in der Vergangenheit öffentlich in die Diskussionen eingebracht hatte. Im März 2015 folgte die Endlagerkommission in wesentlichen Punkten den Vorschlägen des damaligen BfS-Präsidenten. Am 30. Juli 2016 trat das Gesetz in Kraft.

Die Veränderungen

  • Für die operativen Aufgaben der Standortsuche, der Errichtung und des Betriebs der Endlager sowie der Schachtanlage Asse II wurde eine staatseigene Gesellschaft gegründet, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Diese bündelt die Aufgaben der Asse-GmbH, der DBE sowie die Betreiberaufgaben des BfS. Zum 25. April 2017 hat der Bund die Betreiberverantwortung auf die BGE übertragen.
  • Die staatliche Aufgabe der Aufsicht und der Genehmigung wurde mehrheitlich in einer Behörde konzentriert, dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, BfE. Diese wurde speziell für diesen Zweck aufgebaut und ist für Bürgerinnen und Bürger klar als Regulierungsbehörde erkennbar.
  • Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.
Stand: 28.11.2017

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© Bundesamt für Strahlenschutz