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Warum die Rückholung früher starten kann
Die aktuelle Ausgabe der Asse Einblicke erläutert die wesentlichen Schritte der Projektablaufplanung
Beginn der Rückholung: 2036. Das war das Ergebnis des ersten Zwischenstandsberichts zur Projektablaufplanung, die das Beratungs- und Planungsunternehmen Arcadis im Mai 2012 im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) vorlegte. Der Zwischenstandsbericht basierte auf den bis dahin gemachten Erfahrungen und den damals bekannten Rahmenbedingungen der Schachtanlage Asse II. Berücksichtigt man den prekären Zustand des mehr als hundert Jahre alten Bergwerks, war dieses Ergebnis für das BfS nicht akzeptabel.
Diskussion zur Beschleunigung des Rückholungsbeginns
Es folgte eine intensive Diskussion mit dem Ziel, den Beginn der Rückholung zu beschleunigen. Im September 2012 fand dazu ein Fachworkshop mit über 100 Teilnehmern statt. Parallel erarbeiteten alle Fraktionen im Deutschen Bundestag das "Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II" (Lex Asse), das im April 2013 in Kraft trat (vgl. Asse Einblicke 20). Das Gesetz bringt Rechtssicherheit, um die Vorbereitung für die Rückholung zügig – anstatt nachrangig zu den Notfallmaßnahmen – voranzubringen.
Fortschreibung der Projektablaufplanung
Nun hat die Arcadis GmbH einen neuen Zwischenbericht zur Projektablaufplanung vorgelegt, der zunächst eine Beschleunigung von drei Jahren ausweist. In dem aktuellen Bericht sind vor allem die Beschleunigungsvorschläge des Fachworkshops und die neuen Randbedingungen durch die Lex Asse eingeflossen. Noch nicht berücksichtigt sind Beschleunigungswirkungen, die sich in den einzelnen Teilprojekten noch ergeben können. Die Projektablaufplanung wird daher kontinuierlich fortgeschrieben: Sich verändernde Randbedingungen und zusätzliche Beschleunigungspotenziale werden weiter analysiert und berücksichtigt.
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Stand: 22.06.2013