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Lex Asse soll die Rückholung beschleunigen
Die aktuelle Ausgabe der Asse Einblicke erläutert die wesentlichen Punkte des neuen Gesetzes
Die Wege des Abfalls: Der neue Schacht soll in 574 und 700 Meter Tiefe mit dem Bergwerk verbunden werden
Breite politische Unterstützung für einen wichtigen Schritt: Die sogenannte Lex Asse schafft rechtliche Voraussetzungen, um die Rückholung des Atommülls aus der Asse II zu beschleunigen. Die Rückholung wird im neuen Asse-Gesetz als die zu verfolgende Option für die Stilllegung nun auch rechtlich fixiert. In der 20. Ausgabe der Asse Einblicke werden die wesentlichen Punkte des neuen Gesetzes erläutert.
Investitionen schon heute tätigen
Um die Rückholung und die sichere Stilllegung zu beschleunigen, ermöglicht das neue Gesetz ein paralleles Vorgehen. Es gibt nun die Möglichkeit, Investitionen schon heute zu tätigen, auch wenn die Ergebnisse der Probephase (Faktenerhebung) noch nicht feststehen. So soll die Lex Asse zum Beispiel auch den Bau des neuen Schachts beschleunigen, der für die Rückholung unverzichtbar ist. Ferner kann von einzelnen Vorgaben der Strahlenschutzverordnung abgewichen werden, wenn die Grenzwerte für Mitarbeiter und Bevölkerung eingehalten werden.
In der Asse hat sich viel bewegt
Seit 2009 steht das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in der Verantwortung, die Anlage auch nach Atomrecht zu betreiben und unverzüglich sicher stillzulegen. Viele Aufgaben und Herausforderungen sind im täglichen Betrieb zu meistern. Seit dem hat sich in der Asse viel bewegt – auch wenn man dies an der Oberfläche häufig nicht wahrnimmt. Ein Schaubild in der aktuellen Ausgabe der Asse Einblicke zeigt Beispiele, was sich wo in den letzten Jahren verändert hat.
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Stand: 09.03.2013