Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Verbesserungsmöglichkeiten für die Bergung der Asse-Abfälle

BfS veröffentlicht dazu ein Strategiepapier, das kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellt wurde

Verfahren bei einmaligen Projekten wie der Asse, die sich über längere Zeiträume erstrecken, sind zwangsläufig Veränderungen unterworfen und müssen immer wieder neu bewertet werden. Der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, hat daher mit Inkrafttreten der "Lex Asse" den Auftrag erteilt, die Abläufe der Faktenerhebung zu überprüfen.

Veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen

Hintergrund ist, dass die bisherigen Erfahrungen bei der Erkundung und den Zeitabläufen der Genehmigungsverfahren gezeigt haben, dass diese nicht im Einklang mit dem Ziel einer möglichst zügigen Rückholung stehen. Zudem hat sich seit dem Start der Faktenerhebung die Rechtslage verändert: Die 2013 in Kraft getretene "Lex Asse" eröffnet neue rechtliche Möglichkeiten. So sind etwa die notwendigen grundsätzlichen Abwägungen des Strahlenschutzes bereits bei der Erarbeitung des Gesetzes erfolgt. Zuvor hatte das Bundesumweltministerium im Jahr 2010 die damals geltende Rechtslage aufgegriffen und festgelegt, dass vor Beginn der Rückholung eine Faktenerhebung erfolgen soll. Dabei sollten zwei Kammern probeweise erkundet werden, um die Machbarkeit der Rückholung zu überprüfen. Mit Inkrafttreten der "Lex Asse" bedarf es keiner Rechtfertigung mehr in Bezug auf einzelne Maßnahmen oder Stilllegungsvarianten.

Strategiepapier zur Evaluierung der Faktenerhebung

Diesen Veränderungen trägt das BfS Rechnung, indem es grundsätzlich die Verfahren überprüft und nach Möglichkeit verbessert. Eine vom BfS-Präsidenten eingesetzte Arbeitsgruppe bestehend aus Fachleuten des BfS und der Asse-GmbH hat daher ein Strategiepapier entwickelt, wie sich das Erkundungsprogramm rund um die Einlagerungskammern optimieren lässt, um die Abläufe bei der Rückholung zu verbessern. Das Papier unter dem Titel „Evaluierung der Faktenerhebung und der Vorgehensweise zur Rückholung“ wurde am 15. April 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Stand: 12.05.2015

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz