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Die Arbeit des BfS auf internationaler Ebene

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet im Strahlenschutz auf nationaler und internationaler Ebene mit den fachlich einschlägigen Organisationen und Gremien zusammen.

Die wichtigsten Ziele sind dabei:

  • Mitgestaltung international anerkannter Standards im Strahlenschutz sowie im Umgang mit radioaktiven Stoffen
  • Austausch von Erfahrungen mit den internationalen Partnern, um Sicherheitsverbesserungen im eigenen Verantwortungsbereich zu erkennen aber auch um eigene Erfahrungen weiterzuvermitteln
  • Wissenschaftlicher Austausch über Methoden und Erkenntnisse, Ermittlung und Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik, Kooperationen für Forschung und Untersuchungen
  • Gegenseitige Information, bei Bedarf Unterstützung und Hilfeleistung

Grenzwerte und Standards im Strahlenschutz werden in den meisten Staaten, so auch in Deutschland, entsprechend internationaler Empfehlungen und Vorschriften festgelegt. Für den Bereich der ionisierenden Strahlung kann dieser Ablauf vereinfacht wie folgt dargestellt werden: Basierend auf wissenschaftlichen Berichten zu Strahlenexpositionen und Strahlenwirkungen sowie deren Bewertung durch UNSCEAR (United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation), entwickelt die internationale Strahlenschutzkommission ICRP (International Commission in Radiological Protection) Empfehlungen, die das System des Strahlenschutzes aktualisieren, konsolidieren und weiter entwickeln.

Diese Empfehlungen werden von der Europäischen Kommission (European Commission, EC) im Rahmen des EURATOM-Vertrags beziehungsweise von der in Wien ansässigen Internationalen Atomenergie-Behörde IAEA im Rahmen internationaler Verträge aufgenommen und in den wesentlichen Teilen in Form von Richtlinien, Verordnungen und weiteren untergesetzlichen Regelungen umgesetzt. Die Verfahrensabläufe bei dem Gebiet der ionisierenden Strahlung und dem Gebiet der nicht-ionisierenden Strahlung sind vergleichbar.

EU-Direktiven müssen in nationales Recht umgesetzt werden

Die ICRP-Empfehlung Nr. 103 (Übersetzung) erschien Ende 2007. Die IAEA setzte diese Empfehlung in den Radiation Protection and Safety of Radiation Sources: International Basic Safety Standards um, die Ende 2011 als No. GSR Part 3 veröffentlicht wurden. Am 5. Dezember 2013 verabschiedete der Europäische Rat die Richtlinie zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung, 2013/59/EURATOM. Diese muss bis Ende 2018 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Stand der Umsetzung in Deutschland

In Deutschland wurde die Richtlinie mit dem am 12. Mai 2017 beschlossenen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) in nationales Recht überführt. Eine weitere Konkretisierung erfolgt bis Ende 2018 durch eine neue Strahlenschutzverordnung, in die auch die Bestimmungen der derzeit noch gültigen Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung überführt werden. Die Trennung in Strahlenschutz- und Röntgenverordnung wird somit nicht weiter fortgeführt.

Erste Teile des Strahlenschutzgesetzes, die den Notfallschutz sowie die Überwachung der Umweltradioaktivität betreffen, sind am 01. Oktober 2017 in Kraft getreten. Der für die Anwender relevante Teil des Strahlenschutzgesetzes mit der dann neuen Strahlenschutzverordnung wird am 31. Dezember 2018 in Kraft treten.

Internationaler Erfahrungsaustausch

Auch wenn im Strahlenschutz in vielen Ländern unterschiedliche Vorgehensweisen und auch rechtliche Randbedingungen existieren, sind der Austausch von Erfahrungen und die gegenseitige Information ein wesentliches Element, um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt zu gewährleisten. Das BfS ist in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und anderen Bundesministerien in allen wesentlichen internationalen Gremien vertreten, um dort die fachliche Strahlenschutzexpertise aus Deutschland einzubringen und um die nationalen Interessen angemessen vertreten zu können.

Hier bietet auch die Nuclear Energy Agency (NEA) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine internationale Plattform. Sie unterhält mehrere fachliche Komitees aus den Bereichen Recht, Strahlenschutz, behördliche Aufgaben, Sicherheit von kerntechnischen Anlagen und Entsorgung und in allen Komitees weitere Fach- und Arbeitsgruppen.

Mit den Nachbarstaaten Deutschlands gibt es neben dem internationalen Rahmen bilaterale Vereinbarungen für laufende Konsultationen und intensiven Austausch auf fachlicher Ebene.

Maßgebende Argumente für die Zusammenarbeit des BfS mit internationalen Organisationen

Für die Zusammenarbeit des BfS mit internationalen Organisationen sind folgende Argumente maßgebend:

  • Die grundlegenden biologischen Effekte ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung sowie das Verhalten radioaktiver Stoffe in der Umwelt unterliegen naturgesetzlichen Regeln und sind somit überall gleich. Daher ist es notwendig, die empirischen Daten aus Beobachtungen und Experimenten sowie darauf aufbauende Modelle zu vergleichen, um auf der einen Seite Übereinstimmung bei Abschätzungsfragen zu erzielen und auf der anderen Seite Doppelarbeit zu vermeiden.
  • Kompetenzerhalt kann durch internationale Zusammenarbeit auf zwei verschiedene Arten erreicht werden: Entweder findet eine Spezialisierung bestimmter Gruppen auf spezifische Themen statt oder es wird intensiv Personal ausgetauscht, um sich gegenseitig auf dem Laufenden zu halten.
  • Darüber hinaus gibt es eine rein praktische Notwendigkeit, auf das Zusammenwachsen der Märkte der Europäischen Union und darüber hinaus und die damit verbundenen grenzüberschreitenden Tätigkeiten der Arbeitnehmer zu reagieren.

Internationale Aufgaben des BfS

Das BfS ist internationales Kooperationszentrum (Collaborating Centre) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für ionisierende und nichtionisierende Strahlung und Gesundheit. Als Kooperationszentrum unterstützt das BfS die WHO in insgesamt sieben Forschungs- und Projektbereichen, die sich mit der Ermittlung und Bewertung von Strahlenrisiken, ihrer Kommunikation sowie der Entwicklung internationaler Sicherheitsstandards und technischer Leitlinien befassen:

  • Strahlenrisiken im Bereich niedriger Dosen,
  • Notfallschutz,
  • elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder,
  • optische Strahlung,
  • Radon,
  • medizinische Strahlenexposition,
  • Entwicklung und Umsetzung von Standards und Leitlinien,
  • Risikokommunikation.

Die Aufgaben, bei denen das BfS mit der WHO zusammenarbeitet, haben seit Beginn der Kooperation im Jahr 2006 kontinuierlich zugenommen. So umfasst die neuerliche Kooperationsvereinbarung 2018 jetzt auch die Arbeitsbereiche "Notfallschutz" und "Risikokommunikation".

Bezüglich der Überwachung des Kernwaffenteststopp-Abkommens, das von der Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organisation (CTBTO) koordiniert wird, betreibt das BfS die einzige Spurenmessstation in Mitteleuropa. Gegenwärtig besteht das weltweite Messnetz aus 67, in einer späteren Ausbaustufe aus 80 global verteilten hochempfindlichen Messsystemen für Radioaktivität in der Luft.

Das BfS berät das Auswärtige Amt und die Ständige Vertretung beim Büro der Vereinten Nationen in Fragen der Radionuklidtechnik, bewertet die Daten aus diesem Messnetz und arbeitet eng mit internationalen Experten in den technischen Arbeitsgruppen zur Etablierung und Weiterentwicklung des Verifikationssystems des CTBT zusammen.

Im Vordergrund steht der wissenschaftliche Austausch von Erkenntnissen

Schlussendlich ist internationale Zusammenarbeit aber nicht nur eine fachliche Frage, sie ist ein Gesamtkonzept, das zum einen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Anreiz bietet, gegebenenfalls auch für einige Zeit in einer anderen Organisation zu arbeiten, andererseits aber auch Vorteile für die entsendende Organisation bietet. Im Vordergrund steht dabei der wissenschaftliche Austausch von Erkenntnissen sowie das Vorantreiben des Standes von Wissenschaft und Technik in gemeinsamen Forschungsvorhaben (siehe auch EU-Forschungsrahmenprogramm).

Stand: 03.04.2018

© Bundesamt für Strahlenschutz