Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was wird aus der Asse?

Sicherheit für kommende Generationen

Beschleunigungspotentiale

Der Bau des Bergungschachtes (Schachte 5) kann unabhängig von den Ergebnissen der Faktenerhebung und ohne die bestehende Schachtanlage zu berühren, in Angriff genommen werden. Das ist eines der Ergebnisse eines weiteren vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) durchgeführten Fachworkshops zur Beschleunigung der Rückholung im September 2012 in Wolfenbüttel.

Beschleunigung durch Parallelisierung der Arbeiten

Hierbei wurde herausgearbeitet, dass eine Beschleunigung zu erwarten ist, wenn die Arbeiten zur Rückholung unabhängig von den Ergebnissen der Faktenerhebung stattfinden und die Arbeiten parallelisiert werden. Dies führt zum Beispiel dazu, dass der neue Schacht oder das Zwischenlager schon gebaut werden können, bevor alle Ergebnisse aus der Faktenerhebung vorliegen und klar ist, ob die Rückholung auch umsetzbar ist.

Lex Asse beschleunigt die Arbeiten

Diese Vorgehensweise zur Beschleunigung wird seit Inkrafttreten der sogenannten Lex Asse (§ 57b AtG) ermöglicht. Das neue Asse-Gesetz erlaubt die parallele Planung der Rückholung sowie die Bauausführung zeitführender Anlagen (z. B. der Bergungsschacht und das Zwischenlager) unabhängig vom Ergebnis der Faktenerhebung.

Stand: 19.10.2015

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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