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Beschleunigungspotentiale
Der Bau des Bergungschachtes (Schachte 5) kann unabhängig von den Ergebnissen der Faktenerhebung und ohne die bestehende Schachtanlage zu berühren, in Angriff genommen werden. Das ist eines der Ergebnisse eines weiteren vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) durchgeführten Fachworkshops zur Beschleunigung der Rückholung im September 2012 in Wolfenbüttel.
Beschleunigung durch Parallelisierung der Arbeiten
Hierbei wurde herausgearbeitet, dass eine Beschleunigung zu erwarten ist, wenn die Arbeiten zur Rückholung unabhängig von den Ergebnissen der Faktenerhebung stattfinden und die Arbeiten parallelisiert werden. Dies führt zum Beispiel dazu, dass der neue Schacht oder das Zwischenlager schon gebaut werden können, bevor alle Ergebnisse aus der Faktenerhebung vorliegen und klar ist, ob die Rückholung auch umsetzbar ist.
Lex Asse beschleunigt die Arbeiten
Diese Vorgehensweise zur Beschleunigung wird seit Inkrafttreten der sogenannten Lex Asse (§ 57b AtG) ermöglicht. Das neue Asse-Gesetz erlaubt die parallele Planung der Rückholung sowie die Bauausführung zeitführender Anlagen (z. B. der Bergungsschacht und das Zwischenlager) unabhängig vom Ergebnis der Faktenerhebung.
Stand: 19.10.2015