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Lex Asse beschleunigt Stilllegung
Die Rückholung wird gesetzlicher Auftrag
Die Lex Asse, das "Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II", ist am 24. April 2013 in Kraft getreten. Das neue Gesetz schafft eine wichtige rechtliche Grundlage für die Rückholung der radioaktiven Abfälle. Durch vereinfachte Verfahren und die Möglichkeit, Arbeiten parallel durchzuführen, ermöglicht die Lex Asse eine Beschleunigung der Arbeiten. Außerdem wird das Recht der Öffentlichkeit auf eine umfassende Information gestärkt.
Quelle: Deutscher Bundestag/Fotograf Axel Hartmann
Oberstes Ziel bei der Stilllegung der Asse ist der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand über die Schachtanlage Asse II können die gesetzlich verankerten Schutzziele nur durch die Rückholung der Abfälle eingehalten werden.
Das neue Asse-Gesetz schafft für diese Aufgabe eine wichtige Grundlage. Die Rückholung wird als die zu verfolgende Stilllegungsoption festgelegt, solange sie für die Beschäftigten und die Bevölkerung aus radiologischen und sicherheitsrelevanten Gründen vertretbar ist. Im Fall eines Abbruchs der Rückholung würde nach neuem Recht eine erneute Abwägung der Vor- und Nachteile aller Optionen unter Beteiligung des Bundestages und der Öffentlichkeit erfolgen.
Fortschritte durch vereinfachte Verfahren
Vereinfachte Genehmigungsverfahren ermöglichen jetzt konkrete Arbeitsfortschritte. Aus dem Laugensumpf vor Einlagerungskammer 12 auf der 750-Meter-Ebene abgepumpte radioaktiv belastete Lösungen können nun im Bergwerk zu Spezialbeton verarbeitet werden und unter Tage verbleiben. Dadurch werden die radioaktiven Stoffe so lange in festem Material gebunden, bis sie zerfallen sind. Weiterführende Arbeiten zur Rückholung und zur Herstellung der Notfallbereitschaft sind jetzt möglich.
Im Zuge der Rückholung und der sicheren Stilllegung können Aufträge bis zu einer Höhe von 100.000 Euro nun freihändig vergeben werden. Die Vergabeverfahren für höhere Investitionen sind vereinfacht worden. Dies führt zu einer Beschleunigung der Arbeiten.
Beschleunigung durch parallele Arbeiten
Für die Rückholung notwendige Investitionen dürfen jetzt bereits vor Ende der Probephase – also bevor geklärt ist, ob die Rückholung technisch machbar ist – getätigt werden.
Auf diese Weise können die Arbeiten für den Bergungsschacht (Schacht 5), über den die Abfälle nach über Tage transportiert werden sollen, bereits jetzt beginnen. Diese Regelung bezieht sich auch auf andere Maßnahmen.
Umfassende Information der Öffentlichkeit
Das Gesetz betont das Recht der Öffentlichkeit auf eine intensive und transparente Beteiligung. Zur umfassenden Information der Öffentlichkeit werden auf einer Internetplattform die wesentlichen Unterlagen veröffentlicht.
Alle müssen ihren Beitrag leisten
Mit der Lex Asse weist der Gesetzgeber die Richtung für das weitere Vorgehen bei der sicheren Stilllegung der Schachtanlage Asse II. Diese kann gelingen, wenn alle Beteiligten ihren jeweiligen Beitrag zum Erreichen des Ziels leisten.
Stand: 18.08.2016