Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was wird aus der Asse?

Sicherheit für kommende Generationen

Lex Asse beschleunigt Stilllegung

Die Rückholung wird gesetzlicher Auftrag

Die Lex Asse, das "Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II", ist am 24. April 2013 in Kraft getreten. Das neue Gesetz schafft eine wichtige rechtliche Grundlage für die Rückholung der radioaktiven Abfälle. Durch vereinfachte Verfahren und die Möglichkeit, Arbeiten parallel durchzuführen, ermöglicht die Lex Asse eine Beschleunigung der Arbeiten. Außerdem wird das Recht der Öffentlichkeit auf eine umfassende Information gestärkt.

Blick vom Platz der Republik zum Westportal des Reichstagsgebäudes Westportal des ReichstagsgebäudesQuelle: Deutscher Bundestag/Fotograf Axel Hartmann

Oberstes Ziel bei der Stilllegung der Asse ist der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand über die Schachtanlage Asse II können die gesetzlich verankerten Schutzziele nur durch die Rückholung der Abfälle eingehalten werden.

Das neue Asse-Gesetz schafft für diese Aufgabe eine wichtige Grundlage. Die Rückholung wird als die zu verfolgende Stilllegungsoption festgelegt, solange sie für die Beschäftigten und die Bevölkerung aus radiologischen und sicherheitsrelevanten Gründen vertretbar ist. Im Fall eines Abbruchs der Rückholung würde nach neuem Recht eine erneute Abwägung der Vor- und Nachteile aller Optionen unter Beteiligung des Bundestages und der Öffentlichkeit erfolgen.

Fortschritte durch vereinfachte Verfahren

Vereinfachte Genehmigungsverfahren ermöglichen jetzt konkrete Arbeitsfortschritte. Aus dem Laugensumpf vor Einlagerungskammer 12 auf der 750-Meter-Ebene abgepumpte radioaktiv belastete Lösungen können nun im Bergwerk zu Spezialbeton verarbeitet werden und unter Tage verbleiben. Dadurch werden die radioaktiven Stoffe so lange in festem Material gebunden, bis sie zerfallen sind. Weiterführende Arbeiten zur Rückholung und zur Herstellung der Notfallbereitschaft sind jetzt möglich.

Im Zuge der Rückholung und der sicheren Stilllegung können Aufträge bis zu einer Höhe von 100.000 Euro nun freihändig vergeben werden. Die Vergabeverfahren für höhere Investitionen sind vereinfacht worden. Dies führt zu einer Beschleunigung der Arbeiten.

Beschleunigung durch parallele Arbeiten

Für die Rückholung notwendige Investitionen dürfen jetzt bereits vor Ende der Probephase – also bevor geklärt ist, ob die Rückholung technisch machbar ist – getätigt werden.

Auf diese Weise können die Arbeiten für den Bergungsschacht (Schacht 5), über den die Abfälle nach über Tage transportiert werden sollen, bereits jetzt beginnen. Diese Regelung bezieht sich auch auf andere Maßnahmen.

Umfassende Information der Öffentlichkeit

Das Gesetz betont das Recht der Öffentlichkeit auf eine intensive und transparente Beteiligung. Zur umfassenden Information der Öffentlichkeit werden auf einer Internetplattform die wesentlichen Unterlagen veröffentlicht.

Alle müssen ihren Beitrag leisten

Mit der Lex Asse weist der Gesetzgeber die Richtung für das weitere Vorgehen bei der sicheren Stilllegung der Schachtanlage Asse II. Diese kann gelingen, wenn alle Beteiligten ihren jeweiligen Beitrag zum Erreichen des Ziels leisten.

Stand: 18.08.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz