Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was wird aus der Asse?

Sicherheit für kommende Generationen

Wieso will das BfS die Abfälle aus der Asse nach Möglichkeit bergen?

Oberstes Ziel bei der Stilllegung der Asse ist die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. Das BfS muss als Betreiber der Schachtanlage Asse II einen dem Atomgesetz standhaltenden Nachweis führen, dass auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt in der Region besteht. Dies ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur durch die Rückholung der Abfälle aus der Asse möglich.

Gesetzliche Vorgaben müssen erfüllt werden

Fachliche Bewertung der Stilllegungsoptionen für die Schachtanlage Asse II Fachliche Bewertung der Stilllegungsoptionen für die Schachtanlage Asse IIFachliche Bewertung der Stilllegungsoptionen für die Schachtanlage Asse II

Ausschlaggebend für die Entscheidung über die Stilllegungsoption der Asse sind rechtliche und fachliche Anforderungen, die bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle einzuhalten sind. Das BfS ist gesetzlich verpflichtet nachzuweisen, dass die Vorgaben des Atomgesetzes zum Schutz von Mensch und Umwelt erfüllt werden. Bei der Endlagerung ist insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Betrachtung der Langzeitsicherheit von besonderer Bedeutung. Die Langzeitsicherheit der Asse kann nach derzeitigem Kenntnisstand nicht nachgewiesen werden, wenn die Abfälle im Bergwerk verbleiben. Dies ist insbesondere auf die großen Unsicherheiten und Kenntnislücken, unter anderem hinsichtlich des eingelagerten radioaktiven Inventars und den im Berg vorhandenen Wegsamkeiten und daraus resultierenden Wasserzuflüssen, zurückzuführen.

In seinen Aussagen zur Langzeitsicherheit der Asse bei einem Verbleib der Abfälle im Bergwerk stützt sich das BfS nicht nur auf eigene Betrachtungen, sondern insbesondere auch auf die Aussagen und Gutachten der Gesellschaft für Reaktorsicherheit, des Ökoinstituts und des früheren Betreibers Helmholtz. Versuche anderer Institutionen, die langfristige Sicherheit der Asse bei einem Verbleib der Abfälle im Bergwerk nachzuweisen, waren nicht erfolgreich.

Entscheidung für Stilllegung nach Vergleich

Die Entscheidung über das weitere Vorgehen bei der Asse ist auf Basis eines anhand vorher festgelegter fachlicher Kriterien durchgeführten Vergleichs der verschiedenen Stilllegungsoptionen gefallen. Darin wurden die zentralen zu beachtenden rechtlichen und fachlichen Fragestellungen definiert und für jede Option untersucht. Am Ende dieses Vergleichs zeigte sich, dass die Langzeitsicherheit nur bei der Option Rückholung der Abfälle gewährleistet werden kann. Da die Langzeitsicherheit ein besonderes Gewicht bei der Abschätzung der Risiken der Endlagerung radioaktiver Abfälle hat, fiel die Entscheidung, sich für die Rückholung der Abfälle auszusprechen – obwohl in anderen Fragestellungen andere Stilllegungsoptionen im Vorteil waren.

Die Bewertung der Langzeitsicherheit ist auch ausschlaggebend dafür, dass das BfS bei einer anderen Altlast, dem Endlager Morsleben in Sachsen-Anhalt, eine andere Stilllegungsvariante bevorzugt. Hier kann die Langzeitsicherheit nach Ansicht des BfS bei einem Verbleib der Abfälle nachgewiesen werden.

Stand: 18.08.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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