Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Was ist die Asse?

Die wichtigsten Informationen in Kürze

Bezeichnung der Schachtanlage Asse II als Endlager

Bei der Schachtanlage Asse II handelt es sich de facto um ein Endlager, weshalb die Schachtanlage Asse II auch als "Endlager" bezeichnet wird. Die radioaktiven Abfälle wurden mittels einer Technik eingelagert, die keine spätere Rückholung vorsah. Somit unterfällt die Schachtanlage Asse II nach objektiven Kriterien dem Wortlaut und dem Zweck des § 9a Abs. 3 Atomgesetz, sie ist also eine Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle.

Überführung der Schachtanlage Asse II in das Atomrecht

Es war daher 2009 ein zentrales Anliegen, unter anderem von Bürgerinitiativen, die Schachtanlage Asse II in das Atomrecht zu überführen und sie damit nicht mehr als "Forschungsbergwerk", sondern als "Endlager" zu behandeln. Der Umstand, dass im Zuge der Schließung der Schachtanlage Asse II die Abfälle mit erheblichem Aufwand wieder aus der Anlage geborgen werden sollen, ändert nichts an diesen objektiven Gegebenheiten.

Rückholung ist gesetzlich festgeschrieben

In der im April 2013 in Kraft getretenen Lex Asse ist die Rückholung als die zu verfolgende Stilllegungsoption festgelegt (§ 57b Abs. 2 Satz 3 AtG), ohne dass es einer besonderen zusätzlichen Rechtfertigung bedarf.

Die Durchführbarkeit der Rückholung hängt also nicht davon ab, ob das BfS in seinen Publikationen die Schachtanlage Asse II als "Endlager" bezeichnet oder nicht, sondern davon, ob die Rückholung bergsicherheitlich möglich und radiologisch verantwortbar ist. Für den Fall, dass dies in Frage zu stellen ist, schreibt das Gesetz eine Abwägung unter Beteiligung des Deutschen Bundestages vor.

Stand: 27.02.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz