Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Warum die Rückholung früher starten kann

Infografik aus der Asse Einblicke 21

Infografik der Asse Einblicke 21 Warum die Rückholung früher starten kannWarum die Rückholung früher starten kann (Asse Einblicke 21)

Beginn der Rückholung: 2036. Das war das Ergebnis des ersten Rahmenterminplans, den das Beratungs- und Planungsunternehmen Arcadis im Mai 2012 im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) vorlegte. Der Ablaufplan basierte auf den bis dahin gemachten Erfahrungen und den damals bekannten Rahmenbedingungen der Schachtanlage Asse II. Berücksichtigt man den prekären Zustand des mehr als hundert Jahre alten Bergwerks, war dieses Ergebnis für das BfS nicht akzeptabel.

Es folgte eine intensive Diskussion mit dem Ziel, den Beginn der Rückholung zu beschleunigen. Im September 2012 fand dazu ein Fachworkshop mit über 100 Teilnehmern statt. Parallel erarbeiteten alle Fraktionen im Deutschen Bundestag das „Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II“ (Lex Asse), das im April 2013 in Kraft trat. Das Gesetz bringt Rechtssicherheit, um die Vorbereitung für die Rückholung zügig – anstatt nachrangig zu den Notfallmaßnahmen – voranzubringen.

Nun hat die Arcadis GmbH einen neuen Zwischenbericht zum Rahmenterminplan vorgelegt, der zunächst eine Beschleunigung von drei Jahren ausweist. In dem aktuellen Bericht sind vor allem die Beschleunigungsvorschläge des Fachworkshops und die neuen Randbedingungen durch die Lex Asse eingeflossen. Noch nicht berücksichtigt sind Beschleunigungswirkungen, die sich in den einzelnen Teilprojekten noch ergeben können. Der Rahmenterminplan wird daher kontinuierlich fortgeschrieben: Sich verändernde Randbedingungen und zusätzliche Beschleunigungspotenziale werden weiter analysiert und berücksichtigt.

Die vorliegende schematische Darstellung zeigt die Beziehungen zwischen den einzelnen Teilprojekten der Rückholung. Sie veranschaulicht, in welchen Teilprojekten im Vergleich zum Rahmenterminplan vom Mai 2012 Zeit eingespart werden kann. Sie zeigt auch, wie sich die bisher identifizierten Beschleunigungspotenziale auf das Gesamtprojekt Rückholung auswirken.

Stand: 22.06.2013

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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