Navigation und Service

Neue Richtlinie sieht besseren Schutz vor Radon in Wohnungen und am Arbeitsplatz vor

Richtlinie zur Erneuerung des europäischen Strahlenschutzrechts: BfS informiert: So schützen Sie sich vor Radon in Gebäuden

Ausgabejahr 2013
Datum 06.12.2013

Der Rat der Europäischen Union hat am 5. Dezember 2013 eine Richtlinie zur Erneuerung des europäischen Strahlenschutzrechts verabschiedet, an deren Entwicklung auch Experten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) mitgewirkt haben. Sie berücksichtigt internationale Standards, die von internationalen Gremien wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) empfohlen wurden. Auch in diesen Gremien sind die Experten des Bundesamtes vertreten.

Das BfS begrüßt die Verabschiedung der Richtlinie, die innerhalb von vier Jahren in nationales Recht umzusetzen ist. Ein wichtiges Element der Richtlinie ist die Verpflichtung zum besseren Schutz vor Radon in Wohnungen und am Arbeitsplatz, für die sich auch das BfS einsetzt.

Ein BfS-Film informiert über den Ursprung und die Wirkung von Radon und liefert wertvolle Tipps.
Radon ist ein natürlich vorkommendes Gas. Es ist unsichtbar – und harmlos, solange es im Freien bleibt. Sammelt es sich in Gebäuden, wird es zum Problem. Atmet man es ein, schädigen seine radioaktiven Zerfallsprodukte die Lungen. Das Risiko für Lungenkrebs steigt – besonders bei Rauchern. Etwa zehn Prozent aller Häuser sind von erhöhten Radonwerten betroffen. Etwa 1.900 durch Radon verursachte Lungenkrebsfälle pro Jahr wären vermeidbar. Denn oft lässt sich die Radonbelastung schon mit einfachen Mitteln aus dem Baumarkt senken.

Eine neue Animation des BfS macht sichtbar, wie sich das Gas seinen Weg ins Haus bahnt. Für jedermann verständlich erklärt sie, woher das Radon kommt, wie es die Gesundheit schädigt und wie man sich schützen kann. Die Animation ist unter http://www.bfs.de/radon-film im Internetauftritt des BfS zu finden.

In welchen Regionen Deutschlands Radon ein Risiko darstellen kann, zeigt die Radonkarte des BfS, die unter http://www.bfs.de/de/ion/radon/radon_boden/radonkarte.html im Internet abrufbar ist.

In Risikogebieten kann eine Radonmessung sinnvoll sein. Obwohl das Gas unsichtbar ist, lässt es sich mit den richtigen Messgeräten unkompliziert, kostengünstig und genau nachweisen: Messstellen, die sich auf den Nachweis von Radon spezialisiert haben, senden kleine Behälter, sogenannte Kernspurdetektoren zu, die man z.B. im Keller, im Wohnzimmer und im Schlaf- und Kinderzimmer ins Regal oder auf den Schrank stellt. Nach mehreren Monaten bis zu einem Jahr schickt man die Behälter wieder zurück und bekommt von den Firmen das Ergebnis und eine erste Einschätzung übermittelt. Für eine Übersichtsmessung sind Messungen in drei bis vier Räumen in der Regel ausreichend.

Liste von Messstellen, die besondere Anforderungen an die Qualitätssicherung erfüllen

Stand: 06.12.2013

© Bundesamt für Strahlenschutz