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Transport von bestrahlten Forschungsreaktor–Brennelementen nach Russland genehmigt

Ausgabejahr 2010
Datum 23.09.2010

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat heute die am 21. Juli 2010 von der Nuclear Cargo + Service (NCS) beantragte Beförderung von bestrahlten Forschungsreaktor–Brennelementen aus dem Zwischenlager Ahaus nach Russland genehmigt. Die Genehmigung erlaubt den Transport von insgesamt 951 Brennelementen in max. 18 Behältern vom Typ CASTOR MTR 2 .

Die ursprünglich aus Russland stammenden und derzeit im Zwischenlager Ahaus lagernden Brennelemente des stillgelegten Forschungsreaktors in Rossendorf sollen auf Grundlage des zwischen den USA, Russland und der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) vertraglich vereinbarten Russian Research Reactor Fuel Return-Programms nach Russland zurückgeführt werden.

Im Rahmen der Vereinbarung wurde bereits von anderen Ländern wie beispielsweise von Polen für Forschungszwecke aus Russland gelieferte Brennelemente zurückgegeben.

Die vom Transport berührten Bundesländer wurden zu Fragen der Sicherung am Genehmigungsverfahren beteiligt und haben keine Bedenken geltend gemacht. Die konkreten Transporttermine müssen vom Genehmigungsinhaber mit den Innenministerien der Länder abgestimmt werden.

Bei der Genehmigung handelt es sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung. Der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 23.09.2010

© Bundesamt für Strahlenschutz