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Genehmigung für Transport hochradioaktiver Abfälle zum Zwischenlager Nord der Energiewerke Nord GmbH erteilt

Ausgabejahr 2010
Datum 11.06.2010

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die am 10.06.2009 beantragten Transporte von fünf Behältern mit hochaktiven Glaskokillen von der WAK Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Rückbau- und Entsorgungs-GmbH, Eggenstein-Leopoldshafen, zum Zwischenlager Nord in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) genehmigt.

Die Beförderungsgenehmigung wurde erteilt, nachdem die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 4 Atomgesetz festgestellt worden war. Bei diesen genehmigten Transporten werden Behälter vom Typ CASTOR HAW 20/28 eingesetzt. Bei der Transportgenehmigung handelt es sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung. Das heißt, dass die Genehmigungsbehörde den Antrag positiv bescheiden muss, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann von der erteilten Genehmigung, die bis zum 13.12.2010 befristet ist, Gebrauch gemacht wird, liegt bei der Genehmigungsinhaberin, der Nuclear Cargo + Service GmbH. Konkrete Transporttermine müssen nach Auflagen des BfS mit den Innenministerien der vom Transport berührten Länder vorher abgestimmt werden.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 11.06.2010

© Bundesamt für Strahlenschutz