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Zwischenfall in französischer Atomanlage

Ausgabejahr 2008
Datum 01.08.2008

Nach dem Zwischenfall in der südfranzösischen Atomanlage Tricastin am 8.Juli 2008 haben die Behörden ein umfangreiches Messprogramm für die Überwachung der Umgebung angeordnet. Es ist zusätzlich zu den üblichen Messungen des Betreibers (AREVA) vom Institut de Radioprotection et de Sureté Nucléaire (IRSN) eingerichtet worden. Damit werden mit neuen Instrumenten und Probenentnahmen das Grundwasser, das Oberflächenwasser und landwirtschaftliche Produkte kontrolliert und in regelmäßigen Abständen die Urangehalte bestimmt. Die Ergebnisse werden unmittelbar in einer interaktiven Kartendarstellung im Internet präsentiert.

Danach ist bisher ersichtlich, dass das Oberflächenwasser und das Grundwasser an den meisten Messstellen Gehalte unter 10 µg/l aufweist. Lediglich einige Messstellen unmittelbar südlich der Anlage zeigen noch Werte von bis unter 20 µg/l.

Nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beträgt der Grenzwert 15 µg/l. Gesundheitliche Risiken durch Uran im Wasser werden wesentlich durch die chemotoxische Wirkung des Schwermetalls Uran und weniger durch seine Radioaktivität verursacht.

Nach Einschätzung durch das BfS sind keine gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung oder für Touristen gegeben.

Am 22. Juli hatten die französischen Behörden das Verbot der Wasserentnahme aus den Flüssen Gaffière und Lauzon und das ebenfalls verhängte Angel- und Badeverbot wieder aufgehoben. Untersuchungen von Experten hätten gezeigt, dass sich die radioaktive Verschmutzung genügend verringert habe, um diesen Schritt zu rechtfertigen. Das haben IRSN und die französische Aufsichtsbehörde ASN mitgeteilt.

Die Aufsichtsbehörde ASN hat aufsichtliche Maßnahmen gegen eine Wiederholung oder zur nachhaltigen Verbesserung der Situation in den Anlagen des Komplexes Tricastin getroffenen. Hierzu und zu den technischen Vorgängen liegen dem BfS derzeit keine belastbaren Informationen vor, die über die öffentlich verfügbaren Informationen hinaus gehen.

Stand: 01.08.2008

© Bundesamt für Strahlenschutz