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Erstmals französischer Behältertyp im Einsatz

BfS genehmigt weiteren Rücktransport von radioaktiven Abfällen aus Frankreich

Ausgabejahr 2008
Datum 30.04.2008

Transport- und Lagerbehälter TN 85 Transport- und Lagerbehälter TN 85

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat heute einen weiteren Rücktransport von hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich nach Deutschland genehmigt. Wie ein Sprecher der Behörde in Salzgitter mitteilte, hat die Nuclear Cargo + Service GmbH in Hanau die Erlaubnis bekommen, elf französische Transportbehälter des Typs TN85 von der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague zum Transportbehälterlager nach Gorleben in Niedersachsen zu transportieren.

Das BfS hatte die Genehmigung erteilt, nachdem die Sicherheitsvoraussetzungen nach § 4 Atomgesetz (AtG) festgestellt worden waren. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hatte für die Zulassung des Behälters eine thermische und mechanische Prüfung der Transportbehälter vorgenommen. Durch Auflagen in der Transportgenehmigung wird sichergestellt, dass die international festgelegten Grenzwerte für radioaktive Kontaminationen an der Oberfläche der Transportbehälter eingehalten werden. Dazu wurden wie bislang Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung und -kontrolle festgelegt, sowie eine Transport-Dokumentation und exakte Meldepflichten. Die Genehmigung ist bis zum 31.12.2008 befristet. Wann das Transportunternehmen die elf Behälter nach Gorleben bringt, entscheidet die Firma selbst. Den konkreten Transporttermin muss die Nuclear Cargo + Service GmbH nach Auflagen des BfS mit den Innenministerien der Bundesländer abstimmen, die von dem Transport betroffen sind.

Die Glaskokillen, die in diesem Jahr transportiert werden, haben eine höhere Strahlung und entwickeln deshalb mehr Wärme. Deshalb war es notwendig, einen neuen Transportbehältertyp einzusetzen. Statt des bislang benutzten deutschen Castor-Behälters HAW 20/28 CG kommt jetzt der Behältertyp TN85 der französischen Firma TN International zum Einsatz. Er ist speziell für den Transport dieser Glaskokillen nach Deutschland konstruiert worden. Die Prüfungen des BfS haben ergeben, dass auch dieser Behälter in der Lage ist, die Grenzwerte des Gefahrgutrechts einzuhalten. Damit ist gewährleistet, dass die erhöhte Wärmeleistung sicher abgeführt werden kann. Trotz der höheren Strahlung der Glaskokillen wird dieselbe Dosisleistung an der Behälteroberfläche erreicht, wie bei den bisher eingesetzten deutschen Castorbehältern. Auch mit dem TN85 werden jeweils 28 Glaskokillen transportiert. Er entspricht denselben gesetzlichen Vorgaben wie die Castor-Behälter. Der TN85 ist für eine maximale Wärmeleistung von 56 Kilowatt genehmigt.

Die deutsche kernkraftwerksbetreibende Industrie muss insgesamt 108 Behälter mit jeweils 28 hochaktiven Glaskokillen aus Frankreich zurücknehmen. Seit 1996 sind bislang 75 Behälter nach Gorleben transportiert worden. Weitere 33 werden folgen. Dieses Jahr ist der Transport von elf Behältern geplant. Ein für 2009 geplanter Transport mit dem deutschen Behältertyp CASTOR HAW 28M ist abgesagt worden, nachdem die erforderlichen Sicherheitsnachweise von der Herstellerfirma nicht zeitgerecht erstellt werden können. Die Abfälle werden in der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague in Glaskokillen gegossen. Seit 1. Juli 2005 dürfen keine abgebrannten Brennelemente mehr zur Wiederaufarbeitung ins Ausland transportiert werden.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 30.04.2008

© Bundesamt für Strahlenschutz