Navigation und Service

BfS bestätigt seine bisherige Einschätzung: Keine Strahlenbelastung durch Aufnahme von Polonium in den Körper nachweisbar

Gemeinsame Presseerklärung der Polizei Hamburg, der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg und des Bundesamtes für Strahlenschutz

Ausgabejahr 2006
Datum 13.12.2006

Von verschiedenen Personen, bei denen der Verdacht bestand, dass sie mit Polonium-210 in Berührung gekommen sein könnten, wurden in den vergangenen Tagen Urinproben an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gesandt, um mögliche Gesundheitsrisiken für die betroffenen Personen zu bewerten.

Für die beiden ersten Proben, darunter derjenigen der Ex-Frau von Dmitrij Kowtun, liegen inzwischen die beiden ersten Messergebnisse vor. In beiden Proben gab es keine Hinweise für eine Aufnahme von Polonium im Zusammenhang mit den gefundenen Kontaminationen.

Die Aktivität von Polonium-210 in den Urinproben wurde im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz durch den VKTA Rossendorf – einer behördlich bestimmten und qualitätsgesicherten Inkorporationsmessstelle – durch alpha­spek­tro­me­tri­sche Messungen ermittelt.

Stand: 13.12.2006

© Bundesamt für Strahlenschutz