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Rücktransport von radioaktiven Abfällen aus Frankreich genehmigt

Ausgabejahr 2006
Datum 05.05.2006

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat heute den am 31.01.2006 beantragten Transport von 12 Behältern mit HAW-Glaskokillen von der Cogema in La Hague zum Transportbehälterlager (TBL) Gorleben genehmigt. Die Genehmigung wurde erteilt, nachdem nach intensiver Prüfung die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 4 Atomgesetz (AtG) festgestellt worden war.

Durch Auflagen in der heute erteilten Transportgenehmigung wird sichergestellt, dass die international festgelegten Grenzwerte für radioaktive Kontaminationen der Oberfläche der Transportbehälter eingehalten werden. Dazu wurden Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung, Kontaminationskontrolle, Transport-Dokumentation und Meldepflichten festgelegt. Auch bei diesem Transport werden - wie bereits bei den früheren HAW-Transporten (Transporte mit hochradioaktiven Abfällen, die bei der Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente entstehen) der Jahre 2001 bis 2005 - Behälter vom Typ CASTOR HAW 20/28 CG eingesetzt.

Wann von der erteilten Genehmigung, die bis zum 31.03.2007 befristet ist, Gebrauch gemacht wird, liegt bei der Genehmigungsinhaberin, der Nuclear Cargo + Service GmbH. Der konkrete Transporttermin muss nach Auflagen des BfS mit den Innenministerien der vom Transport berührten Länder vor Transportbeginn abgestimmt werden.

Seit dem 30. Juni 2005 dürfen laut Atomgesetz keine Transporte mit abgebrannten Brennelementen aus deutschen Kernkraftwerken mehr in die Wiederaufarbeitungsanlagen (WAA) erfolgen. Die Rücktransporte von HAW-Kokillen aus der WAA in La Hague in das TBL Gorleben werden voraussichtlich bis 2010 abgeschlossen sein.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 05.05.2006

© Bundesamt für Strahlenschutz