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BfS verabschiedet sich nach 25 Jahren aus Hanau

Staatliche Verwahrung für Kernbrennstoffe geschlossen

Ausgabejahr 2005
Datum 30.12.2005

Die Staatliche Verwahrung in Hanau wird zum Ende des Jahres 2005 endgültig geschlossen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die letzten dort noch lagernden Kernbrennlemente aus vier Kleinstreaktoren der Forschung abtransportiert.

"Ich habe damit mein Versprechen gegenüber der Stadt Hanau eingehalten, die Staatliche Verwahrung vor 2008 zu schließen." Mit diesen Worten zog der Präsident des BfS, Wolfram König, Bilanz unter eine der großen Herausforderungen des BfS der vergangenen Jahre.

Vor vier Jahren hatte die Staatliche Verwahrung Plutoniumbrennelemente aus der schottischen Wiederaufarbeitung in Dounreay aufnehmen müssen, die ursprünglich für den nie in Betrieb gegangenen "Schnellen Brüter" in Kalkar hergestellt worden waren. Diese sind bis zum Mai 2005 mit weiteren Plutoniumbrennelementen nach Frankreich zur Weiterverarbeitung gebracht worden. Insgesamt kostet die Entsorgung des radioaktiven Inventars knapp 240 Millionen Euro, der Bund musste sich aufgrund früherer vertraglicher Verpflichtungen mit etwa 76 Millionen Euro beteiligen.

Bei dem jetzt abtransportierten Material handelt es sich um Brennstoffplatten von vier stillgelegten Unterrichts-Reaktoren, die zur Demonstration der Kernspaltung und der Reaktormesstechnik betrieben wurden, sich aber nur durch sehr geringe Leistungs- und Strahlungsintensität auszeichnen. Sie werden jetzt umgearbeitet; das dabei gewonnene Material wird anschließend zur Brennelementfertigung eingesetzt.

Hintergrund zur Staatlichen Verwahrung Hanau:
Das "Staatliche Verwahrlager" (beziehungsweise "Staatliche Verwahrung") in Hanau wurde 1981 im sogenannten Spaltstoffbunker auf dem Gelände der ehemaligen Produktionsanlage für Mischoxid-Brennelemente (MOX-Brennelemente) der Firma Siemens AG (früher ALKEM) eingerichtet. In der Staatlichen Verwahrung werden Kernbrennstoffe (beispielsweise Brennelemente) gelagert, für die es keine gültige Genehmigung gibt. Denn um Kernbrennstoffe in Atomkraftwerken, Forschungsreaktoren und Industrie einsetzen oder auch nur lagern zu dürfen, muss der Betreiber eine gültige atomrechtliche Genehmigung besitzen. Liegt eine solche nicht vor, sieht § 5 des Atomgesetzes die Verwahrung durch eine staatliche Stelle vor. Dies war beispielsweise bei den Brennelementen für den Schnellen Brüter in Kalkar der Fall, da das Projekt vor der Inbetriebnahme wieder aufgegeben wurde. Durch die staatliche Verwahrung soll die lückenlose Kontrolle über den Verbleib aller Kernbrennstoffe gewährleistet werden.

Nach den Bestimmungen des Atomgesetzes ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für den Vollzug dieser Aufgabe zuständig.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 30.12.2005

© Bundesamt für Strahlenschutz