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Klärung methodisch-konzeptioneller und sicherheitstechnischer Einzelfragen der Endlagerung

Ausgabejahr 2005
Datum 28.09.2005

Im Rahmen eines wissenschaftlichen Workshops kommen heute auf Einladung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) rund 80 Wissenschaftler und Experten zusammen, um über sicherheitstechnische Einzelfragen der Endlagerung zu diskutieren. Gegenstand sind die Ergebnisse der 12 jetzt fertiggestellten Gutachten zu grundsätzlichen Fragen der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Darauf aufbauend wird das BfS einen zusammenfassenden Bericht erstellen.

Ausgangspunkt ist die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen, die Erkundung des Salzstocks in Gorleben für mindestens drei, längstens für zehn Jahre zu unterbrechen, da die weitere Erkundung zur Klärung methodisch-konzeptioneller und sicherheitstechnischer Einzelfragen nicht beitragen kann.

In Zusammenarbeit mit der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) sind insgesamt 12 sicherheitsrelevante und methodisch-konzeptionelle Fragestellungen erarbeitet worden, die über das Endlagermedium Salz hinausgehen, grundsätzlich für alle in Deutschland denkbaren Wirtsgesteine gelten und geklärt werden sollen. Diese Fragestellungen sind von Dritten im Auftrag des BfS bearbeitet worden. Die Abschlussberichte zu den einzelnen Vorhaben liegen nunmehr vor. Die Ergebnisse sind von übergeordneter Natur und beziehen sich nicht auf die Eignung eines konkreten Endlagerstandortes.

Zur Absicherung der Ergebnisse werden sie einem "peer review" unterzogen und von einer fachkompetenten und pluralistisch zusammengesetzten Expertengruppe diskutiert. Der Workshop dient der Überprüfung, ob der Stand von Wissenschaft und Technik eingehalten ist.

Das BfS bezieht die Ergebnisse des Workshops neben den in den Abschlussberichten zu den 12 Einzelfragen dokumentierten Ergebnissen in seinen zusammenfassenden Bericht "Wirtsgesteine im Vergleich - Synthese" ein, der voraussichtlich Ende des Jahres vorgelegt wird.

Von besonderer Bedeutung sind die folgenden Fragestellungen:

  • Die Geeignetheit von Salz als Wirtsgestein im Vergleich zu anderen, wie Ton oder Granit, vor dem Hintergrund der Erkenntnisse in anderen Ländern.
  • Rückholbarkeit der radioaktiven Abfälle.
  • Die Beherrschbarkeit von Gasbildung in dichtem Salzgestein in Folge von Korrosion und Zersetzung der Abfälle.
  • Rolle technischer und geologischer Barrieren.
  • Ausschluss einer kritischen Ansammlung spaltbarer Stoffe (Kritikalität).
  • Unbeabsichtigtes menschliches Eindringen in ein Endlager.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 28.09.2005

© Bundesamt für Strahlenschutz