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Sonnenschutz am Arbeitsplatz notwendig

Angesichts steigender Hautkrebsfälle:

Ausgabejahr 2005
Datum 09.09.2005

Das Europäische Parlament hat im Entwurf der EU-Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch optische Strahlung die Passagen zum Thema Sonnenschutz gestrichen. Der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, kritisiert diese Streichungen: "Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden hauptsächlich durch die UV-Strahlung der Sonne belastet. Angesichts der Zunahme von Hautkrebsfällen ist aus Sicht des Strahlenschutzes der Schutz vor ultravioletter (UV-) Strahlung eine zentrale Forderung im Bereich der optischen Strahlung. Die Ausnahme der natürlichen Strahlung aus entsprechenden Arbeitsschutzregelungen ist nicht akzeptabel."

Beim Arbeitsschutz im Bereich der natürlichen optischen Strahlung geht es primär um die Unterrichtung und Unterweisung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hinblick auf die Bewertung und Verringerung der Risiken. Zusätzliche Maßnahmen können sinnvoll sein, wenn ein erhöhtes Risiko angenommen werden muss. Diese Maßnahmen sind in der Regel einfach und bezahlbar, wie zum Beispiel das Bereitstellen von Sonnenschutzmitteln für die Bedienung im Gartenlokal oder ein Sonnenschirm für den Bademeister im Freibad. Den Arbeitern am Bau ist durch den Arbeitgeber eine entsprechende Kleidung nahezulegen. Eine Überdachung von Baustellen oder der Zwang zu Schutzkleidung wird in der Richtlinie an keiner Stelle gefordert.

Die Argumente der Gegner der Richtlinie reichen von dem Vorwurf der Überregulierung, der Entmündigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis hin zur Behauptung untragbarer finanzieller Belastungen für die betroffenen Unternehmen. Wolfram König: "Diese Kritikpunkte sind rational nicht nachvollziehbar. Der von einzelnen Industrieverbänden in den Medien hervorgerufene Eindruck, dass sich ein Arbeitgeber derzeit nicht um die möglichen Gesundheitsrisiken seiner Angestellten durch die natürliche Exposition in der Sonne zu kümmern hätte, mag zwar gängige Praxis sein, widerspricht aber den rechtlichen Verpflichtungen und ist in hohem Maße verantwortungslos. Die Arbeitgeber sind auch jetzt schon gesetzlich für den Gesundheits- und Sicherheitsschutz ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz verantwortlich. Da die gesundheitlichen Risiken der natürlichen ultravioletten Strahlung seit langem wissenschaftlich unstrittig sind, kann sich ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber dieser Verpflichtung schon jetzt nicht entziehen. Es ist nicht akzeptabel, wenn durch den Druck einzelner Interessensgruppen der Gesundheitsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ins Hintertreffen gerät."

Stand: 09.09.2005

© Bundesamt für Strahlenschutz