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Alle Standort-Zwischenlager genehmigt

König: Ende der CASTOR-Transporte rückt näher

Ausgabejahr 2003
Datum 19.12.2003

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat heute den Betreibern der Atomkraftwerke Gundremmingen, Philippsburg und Krümmel die Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente für maximal 40 Jahre in Zwischenlagern am jeweiligen Kraftwerksstandort genehmigt.

BfS-Präsident Wolfram König: "Damit verfügen alle Atomkraftwerke über Genehmigungen für die Zwischenlagerung ihrer abgebrannten Brennelemente am Standort. In den Verfahren stand für mich die Sicherheit an erster Stelle. Mit der Zwischenlagerung entfallen die umstrittenen innerdeutschen CASTOR-Transporte nach Gorleben und Ahaus. Und mit der Begrenzung des genehmigten Zeitraums hat das BfS eine Voraussetzung dafür geschaffen, dass aus den Zwischenlagern keine faktischen Endlager werden."

Die Antragsteller haben den Nachweis erbracht, dass sie die gesetzlich erforderliche Vorsorge gegen Schäden und die vom radioaktiven Abfall ausgehenden Gefahren mit unterschiedlichen Konzepten erfüllen.

Das BfS hat eigene Prüfungen angestellt, externe Gutachter beauftragt, Verbände und öffentliche Institutionen angehört und über 300 000 Einwendungen geprüft und beantwortet.

Wie wichtig hohe Sicherheitsanforderungen sind, zeigte sich am 11.09.2001. König: "Die Aufbewahrung des radioaktiven Inventars konnte nach meinem Verständnis der Rolle einer Genehmigungsbehörde nur zugelassen werden, wenn auch terroristische Anschläge wie ein gezielter Flugzeugangriff in die Prüfungen einbezogen werden."

Sowohl die mechanischen Belastungen des Aufpralls eines voll betankten Verkehrsflugzeugs vom Typ Boeing 747 oder Airbus 340 als auch das Szenario eines drohenden Kerosinbrandes wurden untersucht. Hier musste insbesondere nachgewiesen werden, dass die Behälter auch dann in der Lage sind, das radioaktive Material sicher einzuschließen. Dass Ergebnis für alle Verfahren lautet: Eine erhebliche Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge Direktstrahlung oder der Freisetzung einer erheblichen Menge radioaktiver Stoffe ist ausgeschlossen. Die Eingreifrichtwerte für den Katastrophenschutz werden unterschritten.

Nachdem selbst bei diesen extremen Bedingungen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren, hat das BfS die Genehmigungen erteilt.

Mit der Zwischenlagerung werden innerdeutsche Transporte überflüssig. Transporte zur Wiederaufarbeitung in La Hague (F) und Sellafield (GB) sind nur noch bis zum 30. Juni 2005 zulässig. In den Interimslagern in Neckarwestheim, Philippsburg und Biblis sowie im Zwischenlager in Lingen werden bereits jetzt Behälter eingelagert.

Neuland betrat das BfS im europäischen Umweltrecht: Erstmals fanden grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPs) für Atomanlagen in Deutschland statt. Sie untersuchten die möglichen Auswirkungen der geplanten süddeutschen Zwischenlager auf das österreichische Bundesgebiet. An der BfS-Vorgehensweise bei der Durchführung der UVPs werden künftig wohl auch grenzüberschreitende UVPs für Zwischenlagerprojekte in Tschechien (Temelin) und der Schweiz (Gösgen) gemessen.

In den zwölf Genehmigungsverfahren für die standortnahen Zwischenlager hat das BfS darauf hingewirkt, die ursprünglich sehr langfristig beantragten Laufzeiten zu begrenzen. Dies und die Tatsache, dass Endlager nur in großer Tiefe genehmigungsfähig sind, schließt aus, dass die Zwischenlager schleichend zu Endlagern umfunktioniert werden. Die Bundesregierung will bis 2030 ein Endlager für radioaktive Abfälle verwirklicht haben.

Die ursprünglich überhöht beantragten Lagermengen an radioaktiven Material konnte das BfS mit seinen Genehmigungen dem tatsächlichen Bedarf annähern. Zum Beispiel waren für das Zwischenlager Gundremmingen zunächst 2500 Tonnen Schwermetall beantragt worden - in der jetzt erteilten Genehmigung hat das BfS nur die Aufbewahrung von 1850 Tonnen zugelassen. Auch die zulässige Wärmeleistung aller drei jetzt genehmigten Zwischenlager beschränkte das BfS.

Der Erteilung der Genehmigungen ging eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit voraus. Die Einwendungen (76000 in Gundremmingen, 7800 in Philippsburg, 5700 in Krümmel) wurden geprüft und in den Genehmigungsbescheiden behandelt.

Baurechtliche Genehmigungen, die nicht vom BfS, sondern von den zuständigen Baubehörden zu erteilen sind, liegen noch nicht vor. Die atomrechtlichen Genehmigungen werden in Kürze vor Ort und beim BfS in Salzgitter ausgelegt und auf der Internetseite des BfS veröffentlicht (www.bfs.de). Gegen sie können Einwenderinnen und Einwender bis einen Monat nach Bekanntgabe klagen.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 19.12.2003

© Bundesamt für Strahlenschutz