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Genehmigungen im Internet

Zwischenlager am Atomkraftwerk Grafenrheinfeld
Interimslager am Atomkraftwerk Philippsburg

Ausgabejahr 2003
Datum 04.03.2003

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird die Genehmigung zur Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente in einem Zwischenlager am Standort des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld in der Zeit vom 4. - 17. März 2003 bei den Stadtwerken Gerolzhofen auslegen, die Genehmigung für das Interimslager am Atomkraftwerk Philippsburg vom 18. - 31. März 2003 im dortigen Bürgerhaus. Auch beim BfS in Salzgitter werden die Genehmigungen ausgelegt sowie im Bundesanzeiger und einigen Tageszeitungen der jeweiligen Regionen öffentlich bekannt geben. Rechtsmittel gegen die Genehmigungen sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich.

Personen, die Einwendungen erhoben hatten, können den Genehmigungsbescheid beim BfS, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter, anfordern.

Im Sinne einer hohen Transparenz seiner Entscheidungen wird das BfS die Bescheide gleichzeitig mit der Auslegung auch auf seiner Internetseite (www.bfs.de) veröffentlichen. Rechtsverbindlich ist allein der ausgelegte Text.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 04.03.2003

© Bundesamt für Strahlenschutz