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BfS genehmigt Transporte abgebrannter Brennelemente zur Cogema
Ausgabejahr 2002
Datum 11.07.2002
Datum 11.07.2002
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat auf Grundlage eines am 22.04.2002 gestellten Antrages 10 Transporte von abgebrannten Brennelementen aus dem Atomkraftwerk Stade zur Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague genehmigt.
Durch Auflagen in der Genehmigung wird sichergestellt, dass die international festgelegten Grenzwerte für radioaktive Verunreinigungen der Oberfläche der Transportbehälter eingehalten werden. Konkrete Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung, Kontaminationskontrolle, Transportdokumentation und Meldepflichten wurden festgelegt. Bei diesen Transporten werden Behälter vom Typ TN 17/2 eingesetzt.
Wann von der erteilten Genehmigung, die bis zum 31.12.2002 befristet ist, Gebrauch gemacht wird, liegt bei der Genehmigungsinhaberin, der Nuclear Cargo + Service GmbH und dem Kraftwerksbetreiber. Der konkrete Transporttermin muss mit den Innenministerien der vom Transport berührten Länder, gemäß einer weiteren Auflage des BfS, in einem ausreichenden Zeitraum vor Transportbeginn abgestimmt werden.
Hinweis:
Den jeweils aktuellen Stand der Transportgenehmigungen entnehmen Sie bitte zukünftig unserer Internetseite.
Stand: 11.07.2002