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Bundesamt für Strahlenschutz legt erste Übersicht zu den Reststrommengen der Atomkraftwerke vor

Betreiber teilen regelmäßig erzeugte Strommengen mit

Ausgabejahr 2002
Datum 10.07.2002

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat erstmals die von den Betreibern der deutschen Atomkraftwerke übermittelten Daten über die erzeugten Strommengen nach Prüfung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die deutschen Atomkraftwerke haben vom 01.01.2000 bis zum 31.05.2002 insgesamt 389,92 Terawattstunden (TWh) produziert. Dies entspricht ca. 15 % der im Atomgesetz festgelegten Gesamtstrommenge von 2.623,31 TWh.

Die vom BfS veröffentlichten Daten vermitteln ein Bild von der abgelaufenen und der noch bevorstehenden Betriebszeit der Kraftwerke.

Die Veröffentlichung der Reststrommengen gründet sich auf das am 27. April 2002 in Kraft getretene "Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung", das die in der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Stromversorgungsunternehmen festgelegten Reststrommengen auch rechtlich verbindlich für die Restlaufzeiten der deutschen Atomkraftwerke festgeschrieben hat.

Für das BfS ergibt sich daraus der gesetzliche Auftrag, die einzureichenden Angaben der Kraftwerksbetreiber über die Nettostrommengen zu bilanzieren und die noch verbleibenden Reststrommengen einmal jährlich im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 10.07.2002

© Bundesamt für Strahlenschutz