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Transporte abgebrannter Brennelemente zur Cogema genehmigt

Ausgabejahr 2002
Datum 24.06.2002

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die am 13.03.2002 beantragten 9 Transporte von abgebrannten Brennelementen aus den Atomkraftwerk Philippsburg 1und für zwei Transporte aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel zur Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague genehmigt. Die zwei Transporte von Brunsbüttel und fünf von neun Transporten von Philippsburg 1 waren vom BfS bereits früher genehmigt, von den Genehmigungen wurde aber kein Gebrauch gemacht, so dass jetzt erneut Genehmigungen notwendig wurden.

Durch Auflagen in der Genehmigung wird sichergestellt, dass künftig die international festgelegten Grenzwerte für radioaktive Kontaminationen der Oberfläche der Transportbehälter eingehalten werden. Dementsprechend wurden konkrete Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung, Kontaminationskontrolle, Transportdokumentation und Meldepflichten festgelegt. Bei diesen Transporten werden Behälter vom Typ TN 17/2 eingesetzt.

Wann von den erteilten Genehmigungen, die bis zum 31.12.2002 befristet sind, Gebrauch gemacht wird, liegt bei der Genehmigungsinhaberin, der Nuclear Cargo + Service GmbH und den Kraftwerksbetreibern. Die Transporttermine müssen mit den Innenministerien der vom Transport berührten Länder, nach einer Auflage in den Genehmigungen, in einem ausreichenden Zeitraum vor Transportbeginn abgestimmt werden.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 24.06.2002

© Bundesamt für Strahlenschutz