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Interimslager-Genehmigung bestandskräftig

Atomkraftwerk Biblis

Ausgabejahr 2002
Datum 29.04.2002

Die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilte Genehmigung für die Einrichtung eines Interimslagers für abgebrannte Brennelemente am Standort des Atomkraftwerks Biblis ist jetzt bestandskräftig und damit gerichtlich unanfechtbar.

Der Genehmigungsbescheid wurde vom 14.bis 27. Februar 2002 in Biblis und Salzgitter ausgelegt und außerdem auf der Internet-Seite des BfS unter www.bfs.de veröffentlicht.

Gegen diese atomrechtliche Genehmigung wurde keine Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof erhoben. Damit verfügt das Interimslager Biblis über die erste bestandskräftige Genehmigung für das einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogene Zwischenlager für radioaktive Abfälle.

Die Genehmigung gestattet, in maximal 28 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR V/19 bestrahlte Brennelemente (mit insgesamt bis zu 300 Tonnen Schwermetall, 7,6 x 1018 Bq Aktivität und 700 kW Wärmefreisetzung) aus den Kraftwerksblöcken Biblis A und B aufzubewahren. Das BfS hat die Genehmigung auf 5 Jahre bis zum 31.12.2006 befristet, da wegen des laufenden Verfahrens zum Standort-Zwischenlager keine Notwendigkeit für eine längere Aufbewahrung besteht. Die RWE hatte eine Laufzeit von 8 Jahren beantragt.

Gegen das Vorhaben hatten über 4000 Personen Einwendungen erhoben, in denen sie unter anderem die Nutzung der Atomenergie, befürchtete gesundheitliche Gefahren durch Strahlungsfreisetzung, mangelnde Sicherheit der Transport- und Lagerbehälter, zu geringe finanzielle Vorsorge zur Erfüllung der Schadensersatzverpflichtungen und den mangelnden Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen von außen kritisierten.

Das Interimslager Biblis wurde Anfang März 2002 mit der Einlagerung des ersten Behälters in Betrieb genommen.

Durch die Genehmigung des Interimslagers sind CASTOR-Transporte von Biblis in die Wiederaufarbeitungsanlagen im französischen La Hague und englischen Sellafield oder in die zentralen Zwischenlager in Ahaus und Gorleben nicht mehr notwendig. Damit ist ein wesentliches Ziel der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Atomkraftwerksbetreibern umgesetzt. Die bis jetzt eingelagerten sieben Behälter fassen den radioaktiven Abfall in Form abgebrannter Brennelemente von mehr als einem Produktionsjahr.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 29.04.2002

© Bundesamt für Strahlenschutz