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Anhörungstermin in München für Einwendungen aus Österreich

Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung für Standort-Zwischenlager an Atomkraftwerken

Ausgabejahr 2002
Datum 03.04.2002

Am 9. April beginnt in München unter der Verantwortung des deutschen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Erörterung der Einwendungen aus Österreich gegen die an sechs süddeutschen Atomkraftwerken geplanten Standort-Zwischenlager. Damit wird das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) über die Grenzen Deutschlands hinaus ausgeweitet.

Der Präsident des BfS, Wolfram König erklärt dazu: "Dieses Verfahren eröffnet auch der Bevölkerung und den staatlichen Stellen des Nachbarlandes die Chance, ihre Argumente in Zwischenlager-Genehmigungsverfahren einzubringen, denn mögliche Umweltauswirkungen machen vor Staatsgrenzen nicht halt."

Nachdem die Regierung der Republik Österreich 2001 in Abstimmung mit dem BfS eine Beteiligung begehrt hatte, wurden von den Ländern Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Tirol sowie von in Österreich ansässigen Bürgerinnen und Bürgern insgesamt etwa 60 000 Einwendungen gegen die Vorhaben an den Atomkraftwerken Biblis, Philippsburg, Neckarwestheim, Grafenrheinfeld, Gundremmingen und Isar/Ohu eingereicht. Zuvor sind bereits über 180 000 Einwendungen vor allem aus Deutschland bei sechs Erörterungsterminen vom Mai bis November 2001 behandelt worden.

Die erstmalig in einem Zwischenlager-Genehmigungsverfahren angewandte grenzüberschreitende UVP geht zurück auf die Europäische UVP-Richtlinie und die im finnischen Espoo unterzeichneten Konvention der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa, die 38 Vertragsparteien ratifiziert haben.

Mit den von den Kraftwerksbetreibern beantragten Zwischenlagern soll der Ausstieg aus der Wiederaufarbeitung befördert, die Anzahl der Transporte radioaktiver Abfälle durch Deutschland und Europa reduziert und die Zeit bis zur Fertigstellung eines Endlagers überbrückt werden.

Ausführliche Informationen zum Anhörungstermin finden sich auf der Homepage des BfS: www.bfs.de. Für weitere Informationen erreichen Sie Volker Schäfer unter 0170-761-9220.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 03.04.2002

© Bundesamt für Strahlenschutz