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Das BfS erteilt Transportgenehmigungen

Ausgabejahr 2002
Datum 02.04.2002

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat folgende Kernbrennstofftransporte genehmigt:

  • Max. 8 Transporte abgebrannter Brennelemente aus dem nicht mehr betriebenen Atomkraftwerk Mühlheim-Kärlich und max. 4 Transporte aus dem Atomkraftwerk Philippsburg nach La Hague. Die Genehmigungen sind bis zum 15.08. bzw. 31.12.2002 befristet.
  • Max. 4 Transporte abgebrannter Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Unterweser zur Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield. Die Genehmigung ist bis zum 31.05.2002 befristet.
  • Einen Transport von max. 12 Behältern mit HAW-Glaskokillen von der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague zum Transportbehälterlager Gorleben. Die Genehmigung ist bis zum 31.12.2002 befristet.

Für die Durchführung des Transports der Behälter mit den HAW-Glaskokillen ist entsprechend den Anforderungen der Polizeibehörden festgelegt, dass der beabsichtigte Transporttermin mindestens sechs Monate zuvor anzumelden ist.

Bei den Transporten von Mülheim-Kärlich nach La Hague werden Behälter vom Typ TN 12/2 eingesetzt. Für die Transporte von Philippsburg 2 nach La Hague kommen Behälter vom Typ TN 13/2 zum Einsatz. Für den Transport von der Cogema nach Gorleben werden Behälter vom Typ CASTOR HAW 20/28 CG verwendet. Eine neue Revision der Zulassung des CASTOR HAW 20/28 CG wurde vom BfS am 18.03.2002 erteilt. Für die Transporte von Unterweser nach Sellafield werden Behälter vom Typ CASTOR S1 eingesetzt. Durch Auflagen in den Genehmigungen wird sichergestellt, dass die international festgelegten Grenzwerte für radioaktive Kontamination der Oberfläche der Transportbehälter eingehalten werden. Dementsprechend wurden konkrete Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung, Kontaminationskontrolle, Transportdokumentation und Meldepflichten festgelegt.

Wann von den Genehmigungen Gebrauch gemacht wird, liegt bei der Genehmigungsinhaberin, der Nuclear Cargo + Service GmbH, und dem jeweiligen Kraftwerksbetreiber. Der konkrete Transporttermin muss mit den Innenministerien der vom Transport berührten Länder in einem ausreichenden Zeitraum vor Transportbeginn abgestimmt werden.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 02.04.2002

© Bundesamt für Strahlenschutz