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BfS genehmigt Transporte abgebrannter Brennelemente

Ausgabejahr 2002
Datum 08.03.2002

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat heute die am 16.01.2002 beantragten max. 12 Transporte von abgebrannten Brennelementen aus dem Atomkraftwerk Neckarwestheim zur Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield genehmigt. Außerdem wurden kürzlich auf Grundlage von Anträgen vom 14.09.2001 4 Transporte von abgebrannten Brennelementen vom Atomkraftwerk Grohnde und 3 Transporte von abgebrannten Brennelementen vom Atomkraftwerk Brokdorf zur Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague genehmigt. Einer am 19.02.2002 beantragten Verlängerung einer Beförderungsgenehmigung für maximal 3 Transporte von abgebrannten Brennelementen vom Atomkraftwerk Krümmel nach Sellafield wurde entsprochen.

Durch Auflagen in den Genehmigungen wird sichergestellt, dass die international festgelegten Grenzwerte für radioaktive Verunreinigungen der Oberfläche der Transportbehälter eingehalten werden. Dementsprechend wurden konkrete Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung, Kontaminationskontrolle, Transportdokumentation und Meldepflichten festgelegt. Bei den Transporten nach La Hague werden Behälter vom Typ TN 13/2 eingesetzt. Für die Transporte von Krümmel nach Sellafield kommen Behälter vom Typ NTL 11 zum Einsatz. Für die Transporte von Neckarwestheim nach Sellafield werden Behälter vom Typ Excellox 6 eingesetzt.

Die Genehmigungen für die Transporte von Grohnde, Brokdorf und Krümmel sind bis zum 31.12.2002 befristet. Die Genehmigung zum Transport von Neckarwestheim ist bis zum 31.05.2002 befristet. Wann von den Genehmigungen Gebrauch gemacht wird, liegt bei der Genehmigungsinhabern, der Nuclear Cargo + Service GmbH und dem Kraftwerksbetreiber. Der konkrete Transporttermin muss mit den Innenministerien der vom Transport berührten Länder, gemäß einer weiteren Auflage des BfS, in einem ausreichenden Zeitraum vor Transportbeginn abgestimmt werden.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 08.03.2002

© Bundesamt für Strahlenschutz