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Röntgenreihenuntersuchung der Brust setzt Nachweis des Nutzens voraus

BfS fordert Qualitätsoffensive bei Mammographie

Ausgabejahr 2002
Datum 25.02.2002

In die Diskussion um die Brustkrebsfrüherkennung hat sich auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eingeschaltet. Grund dafür ist, dass in Deutschland jährlich rund 46 000 Frauen an Brustkrebs erkranken, und 18 000 sterben. Der Früherkennung der bösartigen Erkrankung kommt sehr hohe Bedeutung zu. Die Einführung von Röntgenreihenuntersuchungen der weiblichen Brust als eine mögliche Methode der Früherkennung ist umstritten.

Eine Entscheidung für die Einführung des Mammographie-Screenings für Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren kann nach Auffassung des BfS erst erfolgen, wenn ein hinreichender Nutzen nachgewiesen ist. Das bei Mammographien durch die Strahlenexposition bedingte Risiko muss sorgfältig geprüft und minimiert werden. Die Anwendung ionisierender Strahlung bei der Untersuchung der weiblichen Brust erfordert - auch wenn das Risiko einer Erkrankung nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht sehr hoch ist - in jedem Fall den Nachweis des Nutzens. Andere Verfahren, wie etwa die Abtastung (Palpation) der Brust, die mit keiner Strahlenexposition verbunden sind, sind in die Abwägung einzubeziehen.

Für die Rechtfertigung eines Mammographie-Screening-Programms müssen die noch offenen Fragen zur Bewertung des Nutzens möglichst schnell geklärt werden. Dabei sind sehr unterschiedliche Fragen wie z. B. auch die Gefahr einer zu hohen Zahl von falsch-negativen und falsch-positiven Befunden und deren Folgen für die Betroffenen bei einer Reihenuntersuchung zu beantworten. Einen Beitrag dazu soll ein für April 2002 geplantes Fachgespräch des BfS leisten. Dort soll die Diskussion mit einem breiten Spektrum von Vertreterinnen und Vertretern der medizinischen und epidemiologischen Fachgesellschaften und gesellschaftlichen Gruppen geführt werden.

Derzeit werden in Deutschland pro Jahr etwa 6 Millionen Röntgen-Mammographieuntersuchungen durchgeführt, wovon ein erheblicher Anteil bereits jetzt im Rahmen einer Krebsfrüherkennung durchgeführt wird. Unabhängig davon, ob man sich für oder gegen die Einführung von Reihenuntersuchungen entscheidet, müssen diese Mammographien nach Ansicht des Bundesamtes für Strahlenschutz im Interesse der Gesundheit der Frauen nach den strengen europäischen Qualitätsstandards (sog. EUREF-Richtlinien) erfolgen. Dies ist notwendig, um für Frauen, die sich aus persönlichen Gründen für eine Mammographie als Vorsorgeuntersuchung entscheiden, die Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten. Die EUREF-Richtlinien verlangen insbesondere, dass alle Befunde durch zwei erfahrene Radiologen, die mindestens 5000 Mammographien jährlich begutachten, beurteilt werden.

Stand: 25.02.2002

© Bundesamt für Strahlenschutz