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Vorarbeiten für das Anbohren der ersten Einlagerungskammer
Sogenannte Kalterprobung hat begonnen
Ausgabejahr 2010
Datum 09.09.2010
Datum 09.09.2010
Mit der sogenannten Kalterprobung hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die untertägige Vorarbeit für das Anbohren der ersten Einlagerungskammer aufgenommen. Damit werden die Voraussetzungen für eine sichere Rückholung der radioaktiven und chemotoxischen Abfälle aus dem Endlager Asse geschaffen.
Unter Kalterprobung versteht man das Anbohren des Salzgesteins unter realistischen Bedingungen an einer Stelle, an der keine radioaktiven oder chemotoxischen Abfälle eingelagert sind. Wenn alle beteiligten Behörden an einem Strang ziehen, d.h. insbesondere alle Genehmigungen rechtzeitig vorliegen, kann noch in diesem Jahr die erste Einlagerungskammer angebohrt werden.
Die Kalterprobung findet in 800 m Tiefe statt. Hier wurden keine radioaktiven Abfälle eingelagert. Ziel der Kalterprobung ist es, das Bohrgerät mit dem Bohrdatenschreiber, die notwendigen Sicherheitseinrichtungen (Preventer) sowie die Erkundungsgeräte (Magnetik- und Radarsonden) zu testen. Der Preventer hat die Aufgabe, das Bohrloch während des Anbohrens der Kammer abzudichten. Dadurch wird gewährleistet, dass aus den Einlagerungskammern keine radioaktiven Partikel über Gase, Stäube oder Flüssigkeiten über das Bohrloch austreten können. Dies muss zum Schutz der Beschäftigten und der Umwelt sichergestellt werden.
Die Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ist die beste Variante beim weiteren Umgang mit den dort eingelagerten radioaktiven Abfällen. Nach dem jetzigen Kenntnisstand ist nur über diesen Weg die gesetzlich geforderte Sicherheit für die künftigen Generationen (Langzeitsicherheit) in der Asse zu erbringen. Das war das Ergebnis des Optionenvergleichs, der die bestmögliche Variante für eine sichere Stilllegung des Endlagers Asse ermittelt hat. Die Ergebnisse dieses Vergleichs wurden der Öffentlichkeit im Januar dieses Jahres dargelegt. Die nun begonnene Probephase dient der Gewährleistung der Sicherheit für die Beschäftigten und der Bevölkerung während der geplanten Rückholung der radioaktiven Abfälle.
Parallel erarbeitet das BfS Kriterien, die in Abstimmung mit den Beteiligten am Schließungsverfahren die Ergebnisse bewerten sollen, die durch das Anbohren und spätere Öffnen von Einlagerungskammern erzielt werden. Diese Erhebung von Fakten wird weitere Informationen über den wirklichen Zustand von Abfallkammern, Atommüllfässern und -gebinden liefern, die vor mehreren Jahrzehnten in der Asse eingelagert wurden.
Stand: 09.09.2010